Startseite Kommunaler Finanzausgleich 2020: Aktueller Stand / Finanzplanungserlass wird auf sich warten lassen

Kommunaler Finanzausgleich 2020: Aktueller Stand / Finanzplanungserlass wird auf sich warten lassen

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den Kommunalen Spitzenverbänden erste Details über die Dotierung der Ansätze des Kommunalen Finanzausgleichs im Landeshaushalt 2020 und mögliche Entwicklungen der Teilschlüsselmassen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise vorgestellt. Die Höhe der Teilschlüsselmassen steht danach noch nicht fest.

Vor diesem Hintergrund wird auch der Finanzplanungserlass und werden offizielle Planungsdaten für den KFA 2020 auf sich warten lassen.

  1. Haushaltsplan: KFA auf Rekordkurs – weil die Kommunen mehr selbst zahlen!

Rechnerisch wächst die Finanzausgleichsmasse auf ein Rekordhoch. Die Finanzausgleichsmasse erhöht sich von 5,21 Mrd. Euro (2019) auf – laut aktueller Planung – 5,99 Mrd. Euro im kommenden Jahr 2020.

Dieser Befund wird indes dadurch relativiert, dass sich gut ein Fünftel der Gesamtmasse aus der Weiterleitung von Bundesmitteln sowie Umlagen speist, die die Gemeinden und Gemeindeverbände selbst aufbringen. Die Steigerung des Volumens um 768 Mio. Euro ergibt sich zu deutlich weniger als 50% aus dem Wachstum der für den Stabilitätsansatz maßgeblichen Verstetigungsgröße (+ 329 Mio. Euro). Neu hinzu kommen die erwarteten rund 316 Mio. Euro Heimatumlageaufkommen. Sie tritt neben Umlagen wie die erst 2016 eingeführte Solidaritätsumlage und die seit langem (von Kreisen und kreisfreien Städten) erhobene Krankenhausumlage. Zu diesen von den Kommunen selbst aufgebrachten Mitteln kommen 2020 Bundesmittel, insbesondere nach dem Gute-Kita-Gesetz sowie für den Strukturfonds Krankenhäuser von insgesamt rd. 117 Mio. Euro.

Nach aktuell geltendem Recht kämen die Zuwächse der Schlüsselzuweisungen weitestgehend den kreisfreien Städten zu Gute. Die Schlüsselmassen der Landkreise und der Gemeinden würden dann mit einem Zuwachs von jeweils rd. 3 Mio. Euro im Prinzip stagnieren. Der kreisangehörige Bereich hätte so nichts von den erheblichen Zuwächsen im KFA. Das HMdF hat Gesprächsbereitschaft bezüglich von Korrekturen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) mit dem Ziel einer Glättung dieser Problematik signalisiert. Der Hessische Städtetag äußerte sich eher ablehnend. Aus hiesiger Sicht ist ein Korrekturbedarf nicht von der Hand zu weisen.

Grundsätzlich bleibt es bei der problematischen Heranziehung der Gemeinden zur Zahlung der so genannten Heimatumlage. Dieses fließt zum kleineren Teil auch in die Schlüsselmassen ein. Fiele diese Zahlung durch die Gemeinden weg, würden die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise sogar Schlüsselzuweisungen einbüßen.

  1. Trendberechnungen zum Grundbetrag

Bei einer stagnierenden Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich nach einer aktualisierten Trendberechnung zum Grundbetrag für das Ausgleichsjahr 2020 aber keine durchgreifende Veränderung gegenüber unserer vorangegangenen Trendberechnung. In die aktualisierte Berechnung sind nunmehr die größten Positionen der Einnahmeseite, nämlich die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer, die Zuweisungen Familienleistungsausgleich und der Gewerbesteuer mit den Ist-Einnahmen bis einschließlich zum 2. Quartal 2019 und die Grundsteuern A und B bis einschließlich 1. Quartal 2019 einbezogen.

Gegenüber den im Eildienst Nr. 9 – ED 92 – vom 18. 7. 2019 bekanntgegebenen Ergebnissen ändert sich unter dem Strich aufgrund der getroffenen vorsichtigen weiteren Einnahmen nichts: Wir erwarten den Grundbetrag bei rund 1.420 Euro. Der Quotient für die Schlüsselzuweisung A läge bei rund 675 Euro (Vorgängerberechnung: 668 Euro).

  1. Zuweisungen Familienleistungsausgleich

Das HMdF hat zudem in Aussicht gestellt, dass sich – nach Darstellung des HMdF durch die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen – die Zuweisungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (§ 62 FAG) entgegen der Planungsdaten aus dem Finanzplanungserlass 2018 reduzieren, und zwar von rund 246 Mio. Euro (2019) auf rund 202 Mio. Euro in 2020. Aus kommunaler Sicht ist festzuhalten, dass die Zuweisung zum Ausgleich für ab 1996 eingetretene Einnahmeausfälle gewährt wird. Da das Land Hessen im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ab 2020 eine Entlastung um 573 Mio. Euro erhalten soll, wäre durchaus Spielraum da, um diese Ausfälle weiterhin im bisherigen Umfang auszugleichen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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