Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen hat die Geschäftsstelle ihre Trendberechnung für den für die Schlüsselzuweisung A maßgeblichen Quotienten (Schwellwert) nach § 17 Abs. 2 FAG und den Grundbetrag nach § 18 Abs. 3 FAG für 2018 aktualisiert (über vorangegangene Trendberechnungen für 2018 hatten wir bereits in den Eildiensten Nr. 4 – ED 42 vom 16.03.2017 und Nr. 7 – ED 119 vom 28.06.2017 berichtet).
Danach ergeben sich unter Einbeziehung der gemeindlichen Steuereinnahmen und Hebesätze bis zum Ende des 1. Quartals 2017 Beträge in (gerundet) dieser Größenordnung (in Klammern die Vergleichswerte der zweiten Trendberechnung im Juni 2017):
Quotient für die Schlüsselzuweisung A: 645,00 € (630,00 €)
Grundbetrag: 1.360,00 € (1.340,00 €).
Insbesondere die Angaben zum Grundbetrag sind noch vorläufig. Allerdings sind die Datengrundlagen dieser dritten Trendberechnung belastbarer als noch bei der zweiten Trendberechnung. So liegen für die großen gemeindlichen Ertragsquellen inzwischen die relevanten Daten über die gemeindeindividuellen Steuereinnahmen der Gewerbesteuer bis einschließlich zum 2. Quartal 2017 vor. Auch die Quartalsergebnisse für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sind bis zum 2. Quartal 2017 erfasst. Die der Trendberechnung zu Grunde gelegten Hebesätze sind die zum Ende des 1. Quartals 2017. Grundlage der Berechnung sind dabei für die Realsteuern und deren Hebesätze die Veröffentlichungen des Hessischen Statistischen Landesamts auf dessen Website. Noch nicht eingepflegt sind die – noch nicht veröffentlichten – Daten für die Einnahmen der Gemeinden aus den Grundsteuern A und B im 2. Quartal 2017. Verschiebungen können sich auch noch im Zuge der Haushaltsberatungen des Hessischen Landtags bei der Dotierung der Schlüsselmasse ergeben. Daher handelt es sich um erfreuliche, aber nach wie vor vorläufige Werte.
Die obigen Daten können unter Verwendung der der Gemeinde bekannten eigenen Steuereinnahmen und Hebesätze in eine Arbeitshilfe (Rechenschema für Schlüsselzuweisungen und Umlagen im KFA) eingetragen werden, die in der Rubrik Fachinformationen/ Finanzen und Gemeindewirtschaftsrecht / Arbeitshilfen Kommunalfinanzen heruntergeladen werden kann. So lassen sich die voraussichtlichen Erträge aus Schlüsselzuweisungen und die Belastungen aus Umlagen für das Jahr 2018 berechnen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
