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Kommunale Wärmeplanung

Vortrag der Landesenergieagentur in der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Strukturförderung, Bau- und Wohnungsfragen

Das Thema „Kommunale Wärmeplanung“ wird für die Städte und Gemeinden in Hessen immer bedeutsamer. Das Hessische Energiegesetz verlangt künftig von Städten und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung. Aber auch in kleineren Kommunen kann eine solche sinnvoll sein. In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Strukturförderung, Bau- und Wohnungsfragen des HSGB am 25.05.2023 hat deshalb eine Vertreterin der Landesenergieagentur (LEA) einen Vortrag zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ gehalten.

Die zugehörige Präsentation kann auf unserer Homepage unter Fachinformationen Energie- und Umweltrecht abgerufen werden

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2. Vo/SB/YK

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