Startseite Kommunale Wärmeplanung; hier: Umfrage der LandesEnergieAgentur Hessen

Kommunale Wärmeplanung; hier: Umfrage der LandesEnergieAgentur Hessen

Durch die Novelle des hessischen Energiegesetzes (HEG) wird in § 13 HEG die kommunale Wärmeplanung für Hessen geregelt. Demnach sind Kommunen über 20.000 Einwohner zu einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) verpflichtet, kleineren Kommunen stehen Fördermittel für eine freiwillige Durchführung zur Verfügung. Auch auf Bundesebene hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) möchte die Kommunen dabei tatkräftig unterstützen. Um die Bedarfe der Kommunen besser kennenzulernen und die Kommunen zukünftig noch zielgerichteter unterstützen zu können, führt die LEA Hessen mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Landkreistages eine Umfrage zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in den hessischen Kommunen durch.

Um an dieser Umfrage teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link. Die Bearbeitung der Umfrage dauert rund 10 bis 15 Minuten. An der Umfrage kann bis zum 20.10.2023 teilgenommen werden.

Für Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Daniel Hahn bei der LEA Hessen wenden: Daniel.hahn@lea-hessen.de

Für Rückfragen an den Regionalverband FrankfurtRheinMain wenden Sie sich bitte an Michael Voll: voll@region-frankfurt.de

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Klicken Sie hier um die Umfrage zu starten: https://befragung.hessen-agentur.de/index.php/956433?lang=de

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2. MG

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