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Kommunale Spitzenverbände und Bundeskartellamt: Gespräch zur Sektoruntersuchung in der Haushaltsabfallentsorgung

Am 22. Mai 2017 fand auf Anregung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ein Gespräch zur geplanten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Haushaltsabfallentsorgung in Bonn statt. Das Bundeskartellamt plant, die Marktsituation bei den Ausschreibungen von dualen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei der Sammlung von Hausmüll zu überprüfen. Zuletzt waren im Rahmen von Fusionskontrollen des Kartellamtes hohe Konzentrationsgrade an Wettbewerbern sowie teils erhebliche Preisdifferenzen bei Angeboten aufgefallen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte im Vorfeld die Sektoruntersuchung zur Haushaltsabfallentsorgung grundsätzlich begrüßt, weil eine derartige Untersuchung zu mehr Transparenz für alle Beteiligten führt. Insoweit verweisen wir auf den Artikel 3616-08 in DStGB-Aktuell vom 09.09.2016. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit die Kommunen sind als unmittelbar Betroffene an einem funktionierenden Wettbewerb auf dem Entsorgungsmarkt interessiert. Eine Überprüfung kommunaler Müllgebühren wird im Rahmen der Sektoruntersuchung Hausabfallentsorgung nicht stattfinden. Jedoch werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Ausschreibende über ihre Erfahrungen mit der Marktsituation befragt.

Die Teilnehmer des Gesprächs waren sich darüber einig, dass die angestrebte Informationsbeschaffung des Bundeskartellamts nur mit einer guten Beteiligung mittels treffend formulierter Auskunftsbeschlüsse und Fragen zielführend ist. Die Formulierung des Beschlusses und des Fragebogens müsse daher die Bereitwilligkeit der Befragten zur Auskunft verbessern.

Im Gespräch wiesen die kommunalen Spitzenverbände insbesondere auf die unterschiedliche Ausgestaltung von Ausschreibungen öffentlich-rechtlicher Strukturen und dualer Systeme hin. Nicht nur der Preis, sondern auch Qualitätsparameter bestimmten hier die Zuschlagskriterien. Ferner müssten zu einer angemessenen Gewichtung der Ergebnisse auch politische Rahmenbedingungen, Gebietsgrößen, Anlagenstrukturen und langfristige Entsorgungsplanungen berücksichtigt werden. Zudem erfolge die Auswahl, zum Beispiel nach Fach- oder Teillosen, nicht nach reinen Marktbewegungen, sondern berücksichtige den Charakter der Aufgabe, die jeweilige Bevölkerungsdichte und die konkrete Gebietsgröße. Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass vor allem akzeptanzfördernde Formulierungen bei den Auskunftsbeschlüssen zur Erzielung belastbarer Ergebnisse wichtig seien.

Die Gesprächspartner vereinbarten, dass im weiteren Prozess die kommunalen Spitzenverbände das Bundeskartellamt bei der konkreten Ausgestaltung des Fragebogens unterstützen. Zudem wird nach Auswertung aller Antworten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – voraussichtlich im Herbst 2017 – erneut ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit dem Bundeskartellamt stattfinden.

  

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2217 vom 02. Juni 2017)

 

 

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