Die hessischen Kommunalen Spitzenverbände Hessischer Städte- und Gemeindebund, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag haben sich an das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) gewandt und auf eine Verlängerung der Umsetzungsfristen nach dem Hessenkassegesetz gedrungen. Das an Staatssekretär Dr. Worms gerichtete gemeinsame Schreiben hat diesen Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Dr. Worms,
wie bekannt, müssen im Investitionsprogramm der HESSENKASSE die angemeldeten und zur Förderung beschiedenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 vollständig abgenommen im Jahr 2025 vollständig abgerechnet sein (§ 9 Abs. 2 HessenkasseG).
Wie ebenfalls bekannt, wurden die Laufzeiten der Kommunalinvestitionsprogramme (KIP) auf bundesgesetzlicher Ebene mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 (BGBl. S. 4147) und auf landesgesetzlicher Ebene mit dem Gesetz zur Anpassung von Fristen der Kommunalförderung aufgrund der Corona-Pandemie-Bedingungen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (beschlossen am 30. September 2021) um jeweils zwei Jahre auf das Jahresende 2023 bzw. 2025 verlängert. Aufgrund der coronabedingten Verzögerungen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen soll mit dieser Laufzeitverlängerung verhindert werden, dass Maßnahmen nicht rechtzeitig innerhalb der ursprünglichen Fristen abgeschlossen werden könnten und damit aus der Förderung fallen würden.
Zwischenzeitlich hat sich die wirtschaftliche Lage nochmals spürbar verändert und ist neben den Ausläufern der Corona-Pandemie insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, weltweit gestörte Lieferketten und exorbitante Preissteigerungen geprägt. Diese Einflussfaktoren treffen auf ein bereits zuvor stark ausgelastetes Baugewerbe bzw. Bauhandwerk und verschärfen die Problematik nochmals. Zu den entsprechenden Folgen gehören überlange Wartezeiten auf den Bau- bzw. Maßnahmenbeginn und nicht selten das gänzliche Ausbleiben der Angebotsabgabe von angefragten Baufirmen und Handwerksbetrieben.
Aus unseren Verbandsgremien wird daher auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, auch die Umsetzungsfristen des Investitionsprogramms der Hessenkasse um möglichst drei Jahre zu verlängern, um angesichts der vorstehend geschilderten Friktionen die fristgerechte Maßnahmenumsetzung nicht zu gefährden und die angespannte Marktlage nicht künstlich zu verschärfen.
Wir bitten Sie daher, unserem Anliegen durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
