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Kommunale Finanzplanung bis 2028

Was bringt der Landeshaushalt 2025 an Zuweisungen für die Kommunen? – Dass die schwierige Haushaltslage auch beim Land auch Auswirkungen auf die Zuweisungen an die Kommunen haben und sich der jährliche Finanzplanungserlasse wird, zeichnete sich schon eine Weile ab (wir berichteten zuletzt im HSGB Kompakt Meldung Nr. 150/2024 vom 1.10.2024). Zwischenzeitlich hat ein erstes Gespräch der zuständigen Minister Prof. Dr. Lorz (HMdF) und Prof. Dr. Poseck (HMdI) mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Zentrale Details zur Aufteilung der 2025 nicht so stark wie im Vorjahr angekündigt steigenden Finanzausgleichsmasse liegen aber noch nicht vor.

Ausgestaltung des KFA 2025

Das Land macht geltend, dass sich die Aussichten für die Steuereinnahmen des Landes aus Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer (sog. Verbundsteuern) gegenüber früheren Steuerschätzungen deutlich verschlechtert hätten. Die noch im Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts des Landes 2023/2024 im Sommer/Herbst 2022 vorliegenden Prognosedaten hätten eine deutlich günstigere Entwicklung verheißen. Auch belasteten die Ergebnisse des Zensus 2022 das Land bereits absehbar im Finanzkraftausgleich (Bund-Länder-Finanzausgleich), wobei die daraus resultierenden zusätzlichen Zahllasten 2025 anfallen und rund 750 Mio. Euro betragen dürften. Hieraus resultierten auch geringere Zuwächse für die Zuweisungen an die Kommunen im KFA.

Noch der letzte Finanzplan des Landes vom Sommer 2023 zeigte für das KFA-Volumen noch eine starke Aufwärtstendenz aufgrund der angenommenen Entwicklung der Verbundsteuern und der Heimatumlage (Landtags-Drucks. 20/11365 S. 51), die sich nach den nun erläuterten Daten deutlich abflacht:

 

2024

2025

KFA-Volumen Mio. Euro Finanzplan 2023

6.826,7

7.475

Planungsstand Gespräch 11.10.2024, Mio. Euro

 

7.131

 

* Finanzplanungserlass 2024 aus dem Herbst 2023; Steigerungsquoten für die Schlüsselzuweisungen für die Teilschlüsselmassen kreisangehörige Gemeinden +14,5%, beide andere Gruppen +15%.

** Gespräch 11.10.2024

Nachrichtlich: Durch den Nachtragshaushalt 2024 hatte sich die Finanzausgleichsmasse auf 6.935 Mio. Euro erhöht.

Wie geht es weiter?

Laut Land soll es nun möglichst zeitnah nach der Herbst-Steuerschätzung Orientierungsdaten und KFA-Planungsdaten für die Kommunen geben. Das könnte sich aber erfahrungsgemäß auch in die zweite Novemberhälfte hinziehen. Auch die aufsichtlichen Hinweise im Finanzplanungserlass sind aktuell noch Gegenstand der Diskussion. Hier drängen die Kommunalen Spitzenverbände auf kurz- und längerfristige Erleichterungen (s. gesonderte Mitteilung in dieser Ausgabe).

Position des HSGB zur Diskussion um den Landeshaushalt

Wie im letzten HSGB Kompakt (Meldung Nr. 150/2024 vom 1.10.2024) berichtet, hat der HSGB bereits deutlich Position bezogen. Nach Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales des HSGB haben wir das um den Hinweis ergänzt, dass gerade der kreisangehörige Bereich bei Problemen im KFA in besonderer Weise betroffen ist. Denn zwischenzeitlich hat das Hessische Statistische Landesamt berichtet, dass 2023 das durchschnittliche Pro-Kopf-Steueraufkommen der fünf kreisfreien Städte bei 3.438 Euro, bei den 416 kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei 1.671 Euro lag.

Der HSGB wird weiterhin auf diese große Diskrepanz hinweisen.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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