Bezug: Sofort-Info vom 11.11.2024
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hat den Finanzplanungserlass 2028 veröffentlicht. Er enthält die Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2028 (1.) und Hinweise zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (2.).
- Orientierungsdaten
Die Orientierungsdaten werden nach § 101 Abs. 2 Satz 2 HGO vom für Kommunalrecht zuständigen Ministerium – derzeit dem HMdI – „rechtzeitig“ bekannt gegeben. Insbesondere wegen der schwierigen Haushaltslage auch des Landes sowie der Ende Oktober erfolgten Herbst-Steuerschätzung erfolgte die Veröffentlichung erst jetzt. Der HSGB hat darauf hingewiesen, dass das in vielen Fällen einer frühzeitigen Vorlage von Haushaltssatzungen an die Aufsichtsbehörden entgegenstehen wird. Das ist im Finanzplanungserlass erstmals auch ausdrücklich anerkannt (vgl. II.2 f des Erlasses).
Die Orientierungsdaten sollen (d.h. rechtlich: müssen im Regelfall) nach § 9 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bei Aufstellung und Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung „unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten“ berücksichtigt werden. Solche örtlichen Gegebenheiten gibt es praktisch nur bei der Gewerbesteuer, deren Aufkommen lokal stark schwanken kann.
Orientierungsdaten für die zentralen steuerlichen Einnahmequellen der Städte und Gemeinden (Grundlage: Herbst-Steuerschätzung 2024; soweit nicht anders angegeben, Veränderungen zum Vorjahr in %, gerundet)
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Ist-Aufkommen geschätzt 2024 (Mio. Euro) |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
4.367,9 |
+8% |
+5,5% |
+5,5% |
+4,5% |
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Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich |
278,0 |
+3% |
+3,5% |
+2,5% |
+2,5% |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
713,3 |
+2% |
+2,5% |
+2% |
+2% |
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Gewerbesteuer (brutto) |
7.594,7 |
+3% |
+6% |
+3,5% |
+3% |
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Grundsteuer A |
k.A. |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Grundsteuer B |
k.A. |
+1,5% |
+1,5% |
+1,5% |
+1,5% |
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KFA-Ausgleichsvolumen |
7.131 |
+3% |
+2% |
+2% |
+2% |
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Schlüsselzuweisungen insgesamt |
k.A. |
+4% |
+2% |
+3,5% |
+2,5% |
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Teilschlüsselmasse kreisangehörige Städte und Gemeinden |
k.A. |
+4,5% |
+2% |
+3,5% |
+2,5% |
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Gewerbesteuerumlage |
k.A. |
+3% |
+6% |
+3,5% |
+3% |
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Heimatumlage |
k.A. |
+3% |
+6% |
+3,5% |
+3% |
- Hinweise zur Haushalts- und Wirtschaftsführung: Bekannte und neue Instrumente zum Umgang mit Haushaltsdefiziten
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die laufende Landtagswahlperiode formuliert als Ziel: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise auch in Krisenzeiten genehmigungsfähige Haushalte aufstellen können.“
Befördert werden soll das laut Abschnitt II. des Finanzplanungserlasses durch folgende haushaltsrechtliche Regularien:
- Ist der Finanzhaushalt jahresbezogen nicht ausgeglichen, kann die Gemeinde
- wie in Vorjahren ungebundene Liquidität heranziehen (II.2a des Erlasses)
- unbeanstandet auf den Ausweis des sog. Liquiditätspuffers nach § 106 Abs. 1 HGO verzichten (II.7 des Erlasses)
- und zusätzlich laut Finanzplanungserlass, soweit sie am Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE teilnimmt, erleichtert eine Ratenpause bei der HESSENKASSE erlangen (II.2 e des Erlasses).
- Ist der Ergebnishaushalt jahresbezogen nicht ausgeglichen, ist er rechtlich gesehen gleichwohl ausgeglichen, wenn Defizite unter Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden können.
Weitergehend eröffnet der Erlass als Wahlrecht die Möglichkeit eines Rückgriffs auf Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (II. 2 c des Erlasses).
- Hinzu kommt nach II.2d des Erlasses das Instrument der „pauschalen Kürzungen“ der Aufwendungen und Auszahlungen. Das ähnelt dem aus der Haushaltspraxis von Bund und Land bekannte Instrument der Globalen Minderaufwendungen (Ergebnishaushalt) und Globalen Minderauszahlungen (Finanzhaushalt). Diese Möglichkeit wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 erprobungshalber zugelassen.
In diesem Zusammenhang verweist der Erlass auf das Instrumentarium der Haushaltssperre (§ 107 HGO), um die Einhaltung der pauschalen Kürzung sicherzustellen. Hier ist auch die Haushaltsüberwachung (§ 27 Abs. 3 GemHVO) angesprochen.
- KFA-Planungsdaten
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat auch die KFA-Planungsdaten für das Haushaltsjahr 2025 versandt. Sie bilden den im Vergleich zum im Finanzplanungserlass aus dem Jahr 2023 deutlich verringerten Aufwuchs der Schlüsselzuweisungen ab. Das Land verweist insoweit auf die deutlich verringerten Einnahmeerwartungen aus der aktuellen Steuerschätzung und die Belastungen des Landeshaushalts aufgrund der Auswirkungen des Zensus auf die Zahlungsverpflichtungen des Landes im Bund-Länder-Finanzausgleich.
- Einschätzung des HSGB
Der Finanzplanungserlass bringt gewisse haushaltstechnische Erleichterungen auf dem Weg zum genehmigungsfähigen Haushalt. Die vorgesehenen Mechanismen sind eine praktische Unterstützung, um mit der finanziellen Schieflage vieler Haushalte kurzfristig pragmatisch umzugehen. Sie sind aber völlig ungeeignet, finanzielle Schieflagen zu beseitigen oder zu reduzieren.
Diese Schieflagen lassen sich wirksam weiterhin nur adressieren durch
- Bereitstellung entsprechender Finanzmittel,
- Entlastung von bereits auferlegten Aufgaben,
- vorgegebene und kostentreibende Standards für die Aufgabenerfüllung absenken,
- Sicherung bestehender und Erschließung zusätzlicher eigener Einnahmequellen der Kommunen,
- Verzicht auf Zuweisung neuer Aufgaben trotz politischer Wünschbarkeit.
In diesem Sinne bleibt der HSGB mit kurz-, mittel- und langfristigen Vorschlägen tätig.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
