Startseite Kommunale Beteiligung an Photovoltaik- Freiflächenanlagen

Kommunale Beteiligung an Photovoltaik- Freiflächenanlagen

Der Bundesverband neue Energiewirtschaft (bne) hat am 7.12.2021 ein Mustervertrag für PV-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligt werden können. Mit der Änderung des § 6 im EEG 2021 ist es möglich geworden, Kommunen rechtssicher mit bis zu 0.2 ct pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks zu beteiligen. Es wurde daher ein Mustervertrag erarbeitet, der gut planbare und frei verwendbare Einnahmen gewährleisten kann. Die Kommunalbeteiligung gilt sowohl für geförderte Solarparks, die über Ausschreibung realisiert werden können, als auch für Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden. An der Erarbeitung dieser Mustervereinbarung haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Verband Kommunaler Unternehmen und weitere Verbände mitgewirkt.

Den Vertrag können Sie unter dem Link: sonne-sammeln.de/mustervertrag/ im Internet einsehen.

Des Weiteren haben wir die entsprechenden Dokumente unter der Rubrik https://www.hsgb.de/energierecht eingestellt.

 

Nach oben scrollen