Die Bundesregierung hat am 16.04.2025 den „Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen nach § 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes sowie über die „Arbeitsweise und Wirksamkeit der Zentralen Stelle“ vorgelegt. Darin zieht sie eine positive Bilanz zur Arbeit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Das Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der dualen Systeme könne durch die neu errichtete ZSVR besser kontrolliert und eventuelles Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden.
Zu den Regelungen nach § 22 Absatz 2 VerpackG führt der Bericht aus: Ziel der Regelung sei die Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Sammlung von Verpackungsabfällen. Hierfür könnten diese sog. Rahmenvorgaben für die Sammlung durch die Dualen Systeme erlassen. Diese Rahmenvorgaben seien zwar mehrfach Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen geworden, ihre Zulässigkeit sei indes nicht in Frage gestellt worden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssten beim Erlass hinsichtlich der Reichweite der Vorgaben mit Augenmaß vorgehen.
Auch die Stakeholder-Befragung des Umweltbundesamtes (UBA) wird angesprochen, welche ergab, dass bei vielen Akteuren nur unzureichende Informationen über die Regelungen zu Rahmenvorgaben vorlägen. Aufgrund dieser unklaren Datengrundlagen und angesichts der Komplexität der Fragestellung habe das UBA nunmehr ein Forschungsvorhaben vergeben, um die Praxis und die Auswirkungen von bestimmten Teilbereichen des § 22 VerpackG weiter untersuchen zu lassen. Vorgesehen ist, im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses die gut funktionierenden Elemente der bestehenden Regelungen zu ermitteln. Ergebnisse werden erst Ende 2026 erwartet.
Die Arbeitsweise und Wirksamkeit der ZSVR wird im Bericht positiv bewertet. Seit 2019 fungiere die ZSVR als zentrale Instanz zur Marktüberwachung und Regulierung der dualen Systeme. Ihre Implementierung habe Verbesserungen bei der Registrierung von Herstellern, Datenmeldungen und Transparenz über Verpackungsmengen bewirkt. So sei die Zahl der registrierten Hersteller stark angestiegen: von ca. 55.000 (2017) auf über 1,2 Millionen (2024). Ferner hätten einige duale Systeme die gesetzlichen Vorgaben verfehlt. Während die ZSVR Verstöße meldete, wird eine unzureichende Sanktionierung durch die zuständigen Behörden bemängelt, so der Bericht.
Auch die Frage der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Landesbehörden durch die ZSVR wird thematisiert. So müssten nunmehr Mengenstromnachweise und Branchenlösungen zentral bei der ZSVR hinterlegt werden, statt bei einzelnen Landesbehörden. Die ZSVR übernehme Prüfaufgaben, melde Verstöße und reduziere damit den Arbeitsaufwand der Länder. Der DStGB ist durch seinen Beigeordneten Bernd Düsterdiek im Verwaltungsrat der ZSVR vertreten.
Weitere Informationen:
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de
Wir bitten um Kenntnisnahme.
