Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Kommunalen Spitzenverbände zu näheren Erörterungen über die künftige Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht eingeladen. Vorbereitend hat die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gegenüber dem Ministerium Stellung bezogen.
Unsere Stellungnahme kann auf unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik Stellungnahmen und Beschlüsse eingesehen werden.
Kernargument der Stellungnahme ist, dass die Corona-Krise und ihre haushaltswirtschaftlichen Folgen eine außergewöhnliche Sachlage darstellen, die eine Abweichung vom sonst geltenden Haushaltsrecht allemal rechtfertigen, etwa
- von den Soll-Vorgaben zum Haushaltsausgleich, § 92 Abs. 4-6 HGO,
- Vorgaben zum Liquiditätspuffer, § 106 Abs. 1 Satz 2 HGO,
- erleichterte Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen (§ 103 HGO),
- Erleichterungen beim Haushaltssicherungskonzept,
- erleichterte Genehmigung von Liquiditätskreditermächtigungen (§ 105 HGO),
- Verzichtbarkeit von Nachtragssatzungen,
- Verzicht auf Kreisumlageerhöhungen (mit Blick auf die dauerhaft höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft).
- Begleitend sollte der Ausgleich von Ergebnis- bzw. Finanzausgleich durch Rückgriff auf Ergebnisrücklagen bzw. Inanspruchnahme der Nettoposition (Ergebnisrechnung) bzw. vorhandene flüssige Mittel (Finanzrechnung) erleichtert werden.
Diese Punkte sollten zeitnah im kommenden Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgegriffen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
