Startseite Kommunalaufsicht und Kommunalfinanzen in Zeiten der Corona-Krise

Kommunalaufsicht und Kommunalfinanzen in Zeiten der Corona-Krise

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Kommunalen Spitzenverbände zu näheren Erörterungen über die künftige Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht eingeladen. Vorbereitend hat die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes gegenüber dem Ministerium Stellung bezogen.

Unsere Stellungnahme kann auf unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik Stellungnahmen und Beschlüsse eingesehen werden.

Kernargument der Stellungnahme ist, dass die Corona-Krise und ihre haushaltswirtschaftlichen Folgen eine außergewöhnliche Sachlage darstellen, die eine Abweichung vom sonst geltenden Haushaltsrecht allemal rechtfertigen, etwa

  • von den Soll-Vorgaben zum Haushaltsausgleich, § 92 Abs. 4-6 HGO,
  • Vorgaben zum Liquiditätspuffer, § 106 Abs. 1 Satz 2 HGO,
  • erleichterte Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen (§ 103 HGO),
  • Erleichterungen beim Haushaltssicherungskonzept,
  • erleichterte Genehmigung von Liquiditätskreditermächtigungen (§ 105 HGO),
  • Verzichtbarkeit von Nachtragssatzungen,
  • Verzicht auf Kreisumlageerhöhungen (mit Blick auf die dauerhaft höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft).
  • Begleitend sollte der Ausgleich von Ergebnis- bzw. Finanzausgleich durch Rückgriff auf Ergebnisrücklagen bzw. Inanspruchnahme der Nettoposition (Ergebnisrechnung) bzw. vorhandene flüssige Mittel (Finanzrechnung) erleichtert werden.

Diese Punkte sollten zeitnah im kommenden Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgegriffen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

Nach oben scrollen