Nach langen Verhandlungen hat die schwarz-rote Koalition eine Einigung für Mindestabstände von Windrädern an Land zur Wohnbebauung erzielt. Der Kern der Einigung liegt darin, dass die Länder einen eigenen Spielraum für Regelungen erhalten.
Neuregelung im BauGB geplant
Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition auf eine Regelung für die Mindestabstände von Windrädern an Land zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern geeinigt. Diese soll im Baugesetzbuch verankert werden. Die geplante Norm gibt den Ländern Spielraum, die Abstände der Windenergieanlagen zur nächsten Wohnbebauung eigenständig in ihren Landesgesetzen zu regeln.
Ursprünglich hatte sich die Koalition im September vergangenen Jahres darauf geeinigt, dass die 1000-Meter-Abstandsregel pauschal auf Bundesebene festgeschrieben werden sollte. Dies scheiterte aber am Widerstand der Bundesländer, die sich mit Ausnahme von Sachsen dafür ausgesprochen hatten, eigene Regelungen festlegen zu wollen. In einigen Ländern (Beispiel Bayern: 10 H) gibt es bereits seit längerem schärfere und über den 1000-Meter-Abstand hinausgehende Regeln. Diese sollen unberührt bleiben.
Anmerkung des DStGB
Die geplante Länderöffnungsklausel im BauGB mit einer Regelung des Mindestabstands zur nächsten Wohnbebauung ist im Vergleich zur ursprünglich geplanten bundesweit-pauschalen Regelung ein sinnvoller Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz der Windenergie. Dennoch muss auch das von der Koalition vereinbarte politische Ziel gesehen werden, bis zum Jahre 2030 immerhin 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien und damit auch aus der Windenergie zu generieren. Insoweit ist negativ, dass der Ausbau der der Windenergie als wichtigster Quelle erneuerbarer Energien im letzten Jahr eingebrochen ist. Über die Ergebnisse einer DIW-Studie zu den Auswirkungen der 10-H-Regelung in Bayern hatten wir bereits im DStGB Aktuell 5019-04 vom 13. Dezember 2019 hingewiesen. Zur weiteren Steigerung der Akzeptanz der Windenergie ist insbesondere auch eine umfassende Beteiligung der betroffenen Standortgemeinden sowie auch betroffener Bürger an der Wertschöpfung der Windenergieanlagen zielführend. Hier enthält das kürzlich veröffentlichte BMWi-Eckpunktepapier (s. DStGB aktuell 2020-07 vom 13.05.2020) positive Ansätze. Es geht aber insgesamt nicht weit genug.
(Quelle: DStGB – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 1720 vom 24. April 2020)
