Das Vorhaben von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, den Klimaschutzplan 2050 am 02. November 2016 im Bundeskabinett beschließen zu lassen, kommt nicht zustande. Innerhalb der Bundesregierung gibt es Streit um die Inhalte des Klimaschutzplans. Vor allem die von der CSU geführten Ministerien für Verkehr und Landwirtschaft, aber auch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium, haben Widerstand angemeldet.
Im Klimaschutzplan 2050 soll aufgezeigt werden, wie Deutschland das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen kann. Ursprünglich sollte der deutsche Klimaschutzplan auf der Weltklimakonferenz Mitte November in Marrakesch vorgelegt werden. Davon kann jetzt nicht mehr ausgegangen werden.
Zugleich droht Deutschland seine selbstgesteckten Klimaschutzziele für das Jahr 2020 zu verfehlen. Zwar will das Bundesumweltministerium endgültige Berechnungen erst Mitte Dezember präsentieren. Es zeichnet sich aber jetzt schon ab, dass Deutschland in der Summe nicht so viel wird erreichen können, wie mit dem Klimaschutzaktionsplan erreicht werden sollte. Dies betrifft insbesondere die Zielvorgabe, wonach Deutschland bis zum Jahr 2020 den Treibhausgasausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren will. Die Bundesregierung hatte hierzu Ende 2014 ein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ beschlossen, da sich bereits seinerzeit abzeichnete, dass dieses Ziel nicht erreicht wird. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass insbesondere die nach wie vor hohe Stromerzeugung aus Kohle dazu führt, dass Deutschland auch vermutlich weiter seine Klimaziele bis 2020 verfehlen wird.
Anmerkung des DStGB
Der DStGB hatte sich in einem Schreiben sowohl an Bundeskanzleramtsminister Altmaier als auch an Bundesumweltministerin Dr. Hendricks kritisch zu maßgeblichen Inhalten des Klimaschutzplans 2050 geäußert. Dabei hat der DStGB die Bundesregierung aufgefordert, ihr im Klimaschutzplan 2050 angesprochenes Vorhaben, den Kommunen gesetzlich einengende Vorgaben beim Klimaschutz (kommunale Pflichtaufgabe) zu machen, aufzugeben und stattdessen für eine Stärkung des kommunalen Klimaschutzes auch auf der Ebene des Bundes Sorge zu tragen. Wir verweisen insoweit auf unser Schreiben in DStGB Aktuell Nr. 3816 vom 22.09.2016.
(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 4416 vom 4. November 2016)
