Das Erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (vom 18.08.2021) ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. August 2021 in Kraft getreten (BGBl. 2021 Teil I Nr. 59, 3905).
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 hatte die Bundesregierung am 12. Mai 2021 ein geändertes Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz will die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, begegnen. Es werden insbesondere die Sektoren der Energiewirtschaft, der Industrie, des Verkehrs, des Gebäudebereichs und der Landwirtschaft in den Blick genommen.
Sofortprogramm für mehr Klimaschutz
Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung am 23. Juni 2021 in einem ersten Schritt ein 8-Milliarden-Euro-Sofortprogramm beschlossen. Damit will sie die Dekarbonisierung der Industrie, grünen Wasserstoff, energetische Gebäudesanierung, klimafreundliche Mobilität sowie nachhaltige Wald- und Landwirtschaft zusätzlich fördern. Im Fokus stehen vor allem kurzfristig wirkende Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen messbar mindern sollen.
Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele wird es darauf ankommen, eine zügige Umsetzung von Maßnahmen sowie die erforderliche Finanzierung sicherzustellen. Die Kommunen als die staatliche Ebene, auf der die konkrete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erfolgt, nehmen hierbei eine zentrale Rolle ein. Deshalb müssen sie im Zentrum der jetzt notwendigen Maßnahmen stehen und breite Unterstützung von Bund und Ländern erfahren. Dies gilt in besonderem Maße für die Anpassung an den Klimawandel. Die verheerenden Folgen der Unwetterereignisse vom Juli 2021 haben gezeigt, dass es effektiver Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung bedarf.
Bund und Länder sind aufgefordert, einen Klimafolgenanpassungsfonds aufzulegen, der die Umsetzung kommunaler Anpassungsmaßnahmen langfristig sichert. Zudem ist es erforderlich, dass die „Anpassung an den Klimawandel“ künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern anerkannt und in Art. 91a GG aufgenommen wird. Der Bund würde so die Möglichkeit erhalten, den Kommunen planbar finanzielle Mittel für notwendige Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen zu können.
Hinzu kommt: Deutschland wird das Weltklima nicht alleine retten können! Es ist daher zwingend erforderlich, nicht nur in Deutschland und Europa, sondern weltweit eine drastische Reduzierung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas zu realisieren. Der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Deutschland hat einen Anteil am Ausstoß der weltweiten CO2-Emissionen von lediglich 2 Prozent (China: ca. 30 Prozent; USA: ca. 14 Prozent). Die in Deutschland geplanten Maßnahmen müssen daher zeitnah in der EU und international abgestimmt werden, um den gewünschten Effekt tatsächlich erreichen zu können.
