Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 ein Klimapaket verabschiedet. Neben der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms 2030 beinhaltet das Klimapaket den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Bundes (KSG). Die Anhörung der Länder und Verbände zu diesem Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich eingeleitet.
Deutschland will seinen Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren im Vergleich zu 1990. Ziel des Klimaschutzprogramms ist das Erreichen der Klimaschutzziele 2030. Zur Erreichung der notwendigen CO2-Einsparung sind weitere nationale Anstrengungen notwendig. Diese sind bereits im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung angelegt und werden jetzt durch das Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und noch 2019 gesetzlich umgesetzt. Die Bundesregierung hat im Klimaschutzplan 2050 Sektorziele für die notwendige Emissionsminderung festgelegt. Das Klimaschutzprogramm 2030 verbindet sektorbezogene und übergreifende Maßnahmen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Ansatz, mit einem breiten Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen.
Zweck des beabsichtigten Klimaschutzgesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Danach soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten. Auch soll damit das Bekenntnis Deutschlands auf dem UN-Klimagipfel am 23. September 2019 in New York gestützt werden, bis 2050 Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Um das Klimaschutzgesetz wurde bis zuletzt gerungen. Es wird nun festgeschrieben, dass die Bundesregierung 2025 weitere jährliche Einsparziele für das Treibhausgas CO2 für die Zeit nach dem Jahr 2030 festlegt.
Anmerkung des DStGB
Aus kommunaler Sicht ist das Bestreben der Bundesregierung zu begrüßen, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Diese Ziele sind aber nur mit den Kommunen zu erreichen.
Städte und Gemeinden sind Schlüsselakteure im Klimaschutz. Gerade die Kommunen leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung von globalen und nationalen Klimaschutzzielen. Sie sind Verbraucher und Vorbild, Planer und Regulierer, Versorger und Anbieter. In Zusammenarbeit mit ihren Stadtwerken und ihrer Bürgerschaft engagieren sie sich auf vielfältige Art und Weise, sei es, dass sie innovative Klimaschutzkonzepte erstellen, ihre Straßenbeleuchtung auf LED umstellen, für eine umweltfreundliche Mobilität Sorge tragen (ÖPNV, eMobilität etc.) oder ihren Gebäudebestand energetisch sanieren.
Diese Schlüsselfunktion findet im nun verabschiedeten Klimaschutzgesetz nur indirekt über die dort definierte „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ Berücksichtigung. Bereits jetzt finden in vielen Städten und Gemeinden vielfältige Klimaschutzmaßnahmen und -aktivitäten statt und die Kommunen sind sich ihrer „Vorbildfunktion“ durchaus bewusst.
Das Klimaschutzgesetz sieht weiter einen Expertenrat für Klimafragen und einen Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern vor. Die Einbindung eines kommunalen Vertreters in beiden Gremien ist eine zwingende Voraussetzung. Der DStGB wird sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen auf Landes- und Bundesebene im Klimaschutz weiter ausgebaut wird.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt – 4119 vom 11. Oktober 2019)
