Wir möchten Sie darüber informieren, dass nunmehr auf der Seite der KfW nähere Konditionen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (KfW 498, 499) verfügbar sind.
Gefördert werden:
- Neubau und Ersterwerb (längstens 12 Monate nach Baufertigstellung) von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- Diese müssen mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erfüllen.
- Einen Bonus gibt es, sofern die Anforderungen Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
Kommunale Gebietskörperschaften als Antragstellende erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Anträge für die KfW-Förderung können ab dem 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden. Aus technischen Gründen werden Zusagen frühestens ab dem 01.06.2023 erstellt. Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn des Vorhabens erfolgen; der Beginn des Vorhabens vor Zusage des bei der KfW eingegangenen Antrags ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Darüber hinaus bietet die KfW begleitende Online-Seminare zu dem neuen Programm sowie weiteren kommunalen Infrastrukturvorhaben an.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.2. Vo/SB/YK
