Bezug: Sofort-Info 15.2.2022
Das Hygienekonzept des Landes für den Kita-Betrieb ist erneut geändert worden. Es ist nach § 12 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes verbindlich. Es kann neben weiteren Informationen unter https://soziales.hessen.de/corona/kinder-und-jugendliche/kinderbetreuung abgerufen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
