Die Landesregierung hat am 9. Dezember Bausteine beschlossen, die die Bildungsqualität steigern, Fachkräfte entlasten und den Ausbau von Betreuungsplätzen vorantreiben sollen. Sie müssen in vielen Punkten durch gesetzliche Änderungen, im Wesentlichen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) umgesetzt werden. Die von der Landesregierung formulierten „Bausteine für eine zukunftsfähige Kindertagesbetreuung“ sind in der Internetpräsent der Landesregierung abrufbar (11.12.2024):
https://hessen.de/presse/landesregierung-staerkt-fruehkindliche-bildung-betreuung-und-kinderschutz
Wesentliche Inhalte
Die Landesregierung formuliert insgesamt sechs Themenschwerpunkte für die Bereiche Bildung, Betreuung. Die Punkte in der Darstellung der Landesregierung:
- Bildungs- und Erziehungsplan: Vorgesehen ist hier v.a. eine zeitgemäße digitale Aufbereitung der Inhalte einschließlich einer kurzen und verständlichen Übersicht über die notwendigen basalen Kompetenzen sowie Erweiterung von Fortbildungsangeboten.
- Kinderrechte bekannter machen: Die Landesregierung will dazu insbesondere eine Fachstelle für Kinderrechte in der frühkindlichen Bildung schaffen und das Programm der kinderrechtebasierten Präventionsketten fortsetzen.
- Koordinierungsstelle zur sprachlichen Bildung und Förderung: Die Regierung will das Landesprogramm Sprach-Kitas bis Ende 2026 fortführen und eine Koordinierungsstelle zur sprachlichen Bildung schaffen.
- An vierter Stelle formuliert die Landesregierung das Ziel einer qualitativ hochwertigen, stabilen Betreuung für Kinder. Erreicht werden soll das mit
- Förderung von zusätzlichen Hilfskräften, sog. Kita-Assistenzen für bis zu 800 Einrichtungen im Kita-Jahr 2025/2026
- Verlängerung des Landesprogramms „Starke Teams, starke Kitas“
- Unterstützung der Kita-Leitung Fortbildungsangebot für Leitungen, Öffnung der Beschäftigung als Einrichtungsleitung für zusätzliche Abschlüsse
- Weitere (nicht näher konkretisierte) Unterstützung von Einrichtungsleitungen
- Betreuung soll für alle Kinder zugänglich sein: Das Land möchte die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher mit der Förderung von praxisorientierten, vergüteten Ausbildungsplätzen fortsetzen. Der Fachkräftekatalog soll zum 1.1.2026 „moderat“ erweitert bzw. die geregelten personellen Mindeststandards sollen zum 1.1.2027 „überarbeitet“ werden. Angekündigt ist auch, dass in bestimmten Fällen Einzelfallprüfungen zum Quereinstieg entfallen sollen. Für neu errichtete Kitas eine Entlastung ist es, wenn wie angekündigt auch neue Einrichtungen bis zum Ende der Übergangsfrist nach § 57 HKJGB für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes nach dem bis 31.7.2020 geregelten Personalstandard betrieben werden dürfen.
- Investitionen für Investitionen einschließlich „Aus- und Aufbau“ könnte es nach näherer Prüfung der Errichtung eines Daseinsvorsorgefonds Förderungen durch zinsverbilligte Kredite geben (das ist also nicht zugesagt).
Einschätzung des HSGB
Mit Blick auf die praktischen Alltagsprobleme im Bereich der Kinderbetreuung überrascht die Reihenfolge der Themen, die die Landesregierung setzt. Der BEP hat seine Bedeutung und Berechtigung. Kinderrechte wie in der Landesverfassung seit 2018 in Art. 4 beschrieben schützen in der Praxis vor allem die Kommunen mit hohem finanziellem und personellem Aufwand, insbesondere durch die Jugendämter mit Blick auf Gewalt und/oder Vernachlässigung.
Aus kommunaler Sicht wohl am wichtigsten ist die Betreuung, denn hier gibt es viele praktische Probleme. Wie genau die Öffnung des Fachkraftkatalogs aussehen soll ist ebensowenig konkretisiert wie die Frage, in wie die Überarbeitung der personellen Mindeststandards aussehen soll. Gerade von diesen vermeintlichen Details der Ausgestaltung hängt aber ab, ob die erklärtermaßen bezweckte Zugänglichkeit für alle Kinder erreicht wird oder nicht.
Der HSGB sieht die Notwendigkeit, üppig formulierte, aber nicht umsetzbare Mindeststandards deutlich zurückzufahren und den Kita-Trägern weniger Vorgaben zu machen. Insbesondere das Thema Leitungsfreistellung hat das Land 2020 viel zu unflexibel geregelt. Hier wird man die konkreten Ausgestaltungen abwarten müssen, ob sich das Land wirklich genug bewegt.
Eine bündige Zusammenfassung der HSGB-Positionen gibt es hier:
https://www.hsgb.de/nachrichten-des-hsgb/kommunen-koennen-kitas-vertrauen-statt-vorgaben-ins-gesetz-1728029438/2024/10/04#blog8674
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
