Startseite Kita-Investitionen: Aufgestocktes Landesprogramm angekündigt – Probleme bleiben Einschätzung der Geschäftsstelle und Gremienberatungen

Kita-Investitionen: Aufgestocktes Landesprogramm angekündigt – Probleme bleiben Einschätzung der Geschäftsstelle und Gremienberatungen

Wie werden die dringend notwendigen Kita-Investitionen finanziert? – Förderungen des Bundes sind erschöpft, ein auf 92 Mio. Euro aufgestocktes Landesprogramm ist mit dem Landeshaushalt 2020 gekommen (wir berichteten zuletzt im Eildienst Nr. 1 – ED 5 vom 16. 1. 2020).

Die hessische Landesregierung hat am 12. 3. 2020 folgendes mitgeteilt:

Vorgesehen ist, dass für das Landesprogramm zeitnah eine Förderrichtlinie erlassen wird. Bereits gestellte Anträge können von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe neu eingereicht oder bestätigt werden. Die ersten Bewilligungen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms erfolgen laut Landesregierung, sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist und die Anträge durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe neu eingereicht oder Altanträge bestätigt wurden.

Das Landesprogramm hat 2020 ein Volumen von 92 Mio. Euro und wird ab dem Jahr 2021 um weitere 50 Millionen Euro aufgestockt. 

Zur Mittelverteilung teilt die Landesregierung mit: Die einzelnen Jugendämter in Hessen erhalten im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms Kinderbetreuung Budgets. Unter Berücksichtigung der jeweils bereits erfolgten Förderung durch das Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 setzen sich diese Budgets aus einem Sockelbetrag in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jugendamt und der Anzahl der Kinder unter 6 Jahre im jeweiligen Jugendamtsbezirk zusammen.

Die zusätzlichen 50 Millionen Euro ab 2021 werden mit einem Sockelbetrag von 600.000 Euro und nach Anzahl der Kinder unter 6 Jahren auf die Jugendämter verteilt.

Die Investitionskostenzuschüsse für die Kitas in den Jahren 2020-2024 werden nach Auslaufen des Bundesinvestitionsprogramms vollständig aus Landesmitteln finanziert.

In einem gemeinsamen Letter of Intent des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration werden in einem nächsten Schritt die Kommunalen Spitzenverbände über die Verteilung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro informiert, damit diese die Landesmittel ab 2021 in ihre Planungen einbeziehen können. Diese Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.

Einschätzung der Geschäftsstelle und Gremienberatungen:

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat bereits in den Anhörungen zum Landeshaushalt eine verlässliche dauerhafte Investitionsfinanzierung gefordert. Diese Forderungen wurden in Beratungen des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport Anfang März 2020 bekräftigt. Auch dürften Gemeinden, die wegen drängenden Bedarfs bereits investieren mussten, keine Nachteile durch das Refinanzierungsverbot haben. Es müsse einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf Investitionsförderung geben, damit sich die Kita-Träger nicht von Haushaltsplan zu Haushaltsplan „durchschleppen“ müssen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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