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Kita-Betriebskostenförderung und Corona

Die Landesförderung für Tageseinrichtungen nach § 32 Abs. 7 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) knüpft an die Anzahl der in einer Tageseinrichtung vertraglich oder satzungsgemäß aufgenommenen Kinder zum Stichtag 1.3. eines jeden Jahres an. „Wegen Corona“ verzögert sich jedoch in der Praxis oft die Aufnahme der Kinder, insbesondere die Eingewöhnung. Daher befürchteten einige Mitgliedsstädte und –gemeinden 

Wir hatten uns vor diesem Hintergrund mit der Bitte um Klarstellung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gewandt: Nach Auffassung der Geschäftsstelle kann es für die Förderung nur darauf ankommen, dass Plätze rechtsverbindlich zugesagt bzw. gebunden sind. Ob das Kind tatsächlich schon den Platz in Anspruch nimmt, ist für die Förderung unerheblich. Das HMSI hat dazu jetzt Folgendes mitgeteilt (Hervorhebungen der Geschäftsstelle):

„(…) vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, in dem Sie die Sorge Ihrer Mitgliedsstädte und – gemeinden vor den möglichen Corona bedingten Auswirkungen auf die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen dargestellt haben.

Das Land wird auch in diesem Jahr unabhängig von der weiteren coronabedingten Entwicklung die Betriebskostenförderung in voller Höhe der im Gesetz genannten Pauschalen ungekürzt gewähren. Damit werden die Städte und Gemeinden als Gesamtverantwortliche für die Kinderbetreuung sowie alle Träger von Kitas bei der Finanzierung der laufenden Kosten unterstützt.

Das Land nimmt die Rolle und Situation der Kindertagesbetreuung nicht nur in dieser durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit sehr ernst und beteiligt sich mit erheblichen Mitteln finanziell bereits in unterschiedlichen Bereichen. So wurden zusätzlich 75 Mio. Euro an Schul- und Jugendhilfeträger ausgezahlt, mit denen Schutz- und Hygienemaßnahmen in Schulen und Kitas finanziert werden können.

Ebenfalls beteiligt sich das Land pauschaliert an der Kompensation der trägerseitig eingeplanten Elternbeiträge mit 40 Mio. Euro für das Jahr 2020 und derzeit 12 Mio. Euro für die im Januar 2021 nicht erhobenen Elternbeiträge. Für die im Februar 2021 nicht erhobenen Elternbeiträge werden weitere 12 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auch die investive Förderung ist durch das Land nochmals erhöht worden.

Wir hoffen alle, dass der Kita-Betrieb mit möglichst wenigen pandemiebedingten Einschränkungen bleiben sein wird. Für die Hessische Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Kindertageseinrichtungen geöffnet bleiben. Denn die letzten Monate haben uns vor Augen geführt, wie wichtig die Kinderbetreuung für das Wohlbefinden und die Chancengerechtigkeit der Kinder und für die Unterstützung von Eltern ist.

Daher freue ich mich, dass es nun zum 22. Februar 2021 möglich geworden ist, die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen umzusetzen. Damit haben alle Kinder die Möglichkeit, die Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Die Betriebskostenförderung des Landes orientiert sich dabei an der vertraglichen oder satzungsgemäßen Betreuung der Kinder am Förderstichtag 1. März, nicht an deren tatsächlicher Anwesenheit. Sollte also der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kitaträger den 1. März umfassen, zählt das Kind bei der Ermittlung der Betriebskostenförderung mit, auch wenn der erste tatsächliche Eingewöhnungstag z.B. aufgrund der Corona-Pandemie erst nach dem 1. März stattfinden kann.

Etwaige Einschränkungen der Betreuungszeiten, die sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nicht immer vermeiden lassen werden, wirken sich nur dann auf die Höhe der Betriebskostenförderung aus, wenn die am Förderstichtag zugrundeliegenden Betreuungsverträge bzw. die Satzung angepasst werden. Ansonsten ist eine vorrübergehende Reduzierung der tatsächlichen Betreuungszeiten in Bezug auf die Höhe der Förderung unschädlich.

Sollte sich im Zuge der Antragsbearbeitung bei der Landesförderung herausstellen, dass sich bei der Anzahl der vertraglich betreuten Kinder zum Stichtag pandemiebedingt merkliche Einbrüche ergeben, kommen wir gerne erneut ins Gespräch.

Ich hoffe, mit diesen Informationen zu einer besseren Planung der zu erwartenden Landesförderung beitragen zu können.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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