Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat ein neues „Informationsblatt bei Kirchenaustritt – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug“ zur Verfügung gestellt.
Dieses kann unter https://service.hessen.de/html/files/Informationsblatt_Kirchenaustritt_Maerz_2017.pdf zur Verwendung durch die Städte und Gemeinden als den seit 1. 3. 2017 für die Entgegennahme von Erklärungen über den Kirchenaustritt zuständigen Stellen heruntergeladen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
