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Kirchenaustritt und Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat ein neues „Informationsblatt bei Kirchenaustritt – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug“ zur Verfügung gestellt.

Dieses kann unter https://service.hessen.de/html/files/Informationsblatt_Kirchenaustritt_Maerz_2017.pdf zur Verwendung durch die Städte und Gemeinden als den seit 1. 3. 2017 für die Entgegennahme von Erklärungen über den Kirchenaustritt zuständigen Stellen heruntergeladen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

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