Bezug: HSGB aktuell vom 10.9.2021
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat in einem Rundschreiben auf Folgendes hingewiesen:
„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die hessische Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege über die Herbstferien hinaus fortgesetzt wird.
Die Belieferung wird künftig wieder mit CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Self-Tests der Firma Siemens in Schachteln mit je 5 Tests erfolgen. Mit der kleineren Verpackungsgröße hoffen wir, Ihnen die Aufteilung und Handhabung der Tests erleichtern zu können. Mit diesem Schreiben erhalten Sie die nötigen Informationen zum Verfahren und zur Anwendung der Tests.
Die bereitgestellten Tests sind weiterhin kostenfrei und nicht verpflichtend. Das bedeutet die Durchführung ist keine Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kita.
Wir appellieren aber weiterhin an Sie, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Auch wenn viele Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung inzwischen vollständig geimpft und so vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt sind, können geimpfte oder genesene Personen weiterhin erkranken und das Virus übertragen, wenngleich die Wahrscheinlichkeit erheblich geringer ist. Das RKI weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch für geimpfte und genesene Personen weiterhin geboten ist.
Die Selbsttests sollen von den Beschäftigten zu Hause vor dem Beginn der Tätigkeit in der Kita durchgeführt werden. Bitte teilen Sie daher die Tests in Ihrer Einrichtung so an die testberechtigten Personen (das sind, wie bei der Impfberechtigung, diejenigen Personen, die regelhaft während der Öffnungszeiten in der Kita tätig sind und Kontakt mit Kindern haben), dass jede Person mit einer ausreichenden Anzahl an Tests ausgerüstet ist.
Zur Anwendung der Tests finden sich hier:
https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/
ein Erklärvideo und Downloads
- zur Gebrauchsanweisung,
- eine Kurzanleitung und
- zu FAQ. (…)
Sollten Sie ein positives Ergebnis einer Selbsttestung erhalten, beachten Sie bitte Folgendes:
Ein positives Ergebnis eines Antigen-Selbsttests führt zunächst zu einer Quarantänepflicht der positiv getesteten Person. Betreten Sie die Kindertageseinrichtung nicht. Nicht jedes positive Testergebnis bedeutet, dass tatsächlich eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Sie sind verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchzuführen. Die Terminvergabe für einen solchen PCR-Test erfolgt über die Hausarztpraxis oder eines der Testzentren unter der Telefonnummer 116 117 und ist gemäß der aktuellen Coronavirus-Testverordnung kostenfrei.
Bestätigt der PCR-Test die Infektion mit SARS-CoV-2, dann besteht weiterhin eine Quarantäneverpflichtung für die Dauer von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des positiven Selbsttests und zusätzlich eine Quarantäneverpflichtung für den gesamten Haushalt. Weitere Details finden Sie auf der Homepage des HMSI und im beigefügten Merkblatt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
