Die hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Heike Hofmann hat zusammen mit der Landesbeauftragten für die Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, Miriam Zeleke, eine Handreichung zur Verbesserung der Teilhabe von jungen Menschen auf kommunaler Ebene vorgestellt. Die Broschüre ist digital unter
https://soziales.hessen.de/presse/kinder-und-jugendrechte-in-der-verwaltung-bekannter-machen abrufbar (11.12.2024).
Hintergründe laut Land
In einer Befragung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte gaben fast 90 Prozent der befragten Verwaltungsbeschäftigten an, Kinderrechte nur vom Namen her zu kennen. Auch eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerks, die im September 2024 vorgestellt wurde, ergab, dass sich nur sieben Prozent der Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld gut beteiligt fühlen. Daher bestehe Handlungsbedarf.
Einschätzung der Geschäftsstelle
Ob Kinderrechte nun dem Namen nach bekannt sind oder mehr: Kommunale Verwaltungen schützen die in Art. 4 der Verfassung des Landes Hessen (HV) seit 2018 festgeschriebenen Kinderrechte mit großem personellen und finanziellen Aufwand.
Jedes Kind hat nach Art. 4 Abs. 2 HV das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt – soweit die Landesverfassung. Das Wohl des Kindes wird gesetzlich ausnahmslos berücksichtigt bei der Ausgestaltung von Tageseinrichtungen für Kinder, es gibt gesetzliche Bildungsziele für den Schulbereich und anderes mehr. Die steigende Zahl von Inobhutnahmen durch die Jugendämter zeigt ebenfalls, dass die Kommunen alles andere als untätig sind.
Soweit es nun förmliche Verfahren und Gremienbeteiligungen anbelangt, stoßen Themen wie dauerhafte Mitarbeit in Jugendbeiräten o.ä. oft auf das Problem, dass die Mitarbeit in formalisierten Gremien für Kinder und Jugendliche nicht besonders attraktiv ist. Das ist bei Licht besehen nicht überraschend, denn auch bei Kommunalwahlen stehen (erwachsene, wahlberechtigte) Bewerber ja nicht in Scharen Schlange. Auch das gehört zu einer realistischen Betrachtung dazu.
GF Dr.R.
