Bezug: Sofort-Info vom 24.6.2021
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat die anstehenden Änderungen mit den Vorgaben für den Kita-Betrieb in einem „Eltern-Fachkraft-Brief“ zusammengefasst, den wir am 24.6.2021 weitergegeben haben.
Das Schreiben von Staatsminister Klose hat diesen Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung,
in den vergangenen Monaten mussten wir alle wegen der Corona-Pandemie spürbare Einschränkungen in allen Lebensbereichen hinnehmen – davon war auch die Kindertagesbetreuung betroffen. Sie, liebe Eltern und Fachkräfte, haben diese lange Zeit gemeinsam bewältigt und dazu beigetragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dafür danke ich Ihnen sehr.
Die aktuell erfreuliche Entwicklung der Infektionszahlen eröffnet nun Möglichkeiten für Lockerungsschritte. Dabei sind uns die besonderen Bedürfnisse von Kindern sehr bewusst. Aus diesem Grund haben wir uns nach sorgfältiger Abwägung und vor dem Hintergrund der Sprachentwicklung der Kinder sowie der Impfquote der dort tätigen Personen entschlossen, im Bereich der Kindertagesbetreuung auf die grundsätzliche Maskenpflicht für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas und Kindertagespflege zu verzichten. Die Entscheidung, ob und in welchen Situationen das Tragen einer Maske in der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sinnvoll und notwendig ist, liegt damit ab kommendem Freitag, dem 25. Juni 2021, bei den Kita-Trägern und Tagespflegepersonen vor Ort. Sie können entsprechende Regelungen im Rahmen ihrer Hygienepläne festlegen. Im Übrigen wird das Hygienekonzept des Landes angepasst und sieht vor, dass alle Besucherinnen und Besucher ab dem Betreten der Kita/Tagespflegestelle eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten.
Das aktualisierte Hygienekonzept wird zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht.
Ebenfalls wissen wir, wie schwierig die Einschränkungen der Betreuungszeiten für viele Familien waren und sind. Die Betreuung in konstanten Gruppen stellt sowohl Familien als auch Fachkräfte vor große Herausforderungen. Die aktuell günstige Infektionslage erlaubt uns, die Arbeit in offenen oder teiloffenen Konzepten wieder zu ermöglichen, sofern es die Personalsituation vor Ort zulässt. Dieser Übergang wird einen gewissen organisatorischen Vorlauf erfordern. Wir gehen davon aus, dass ab Montag, dem 5. Juli 2021, die Betreuung in konstanten Gruppen beendet ist und flächendeckend ein Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienemaßnahmen stattfinden kann.
Zugleich möchten wir Sie ausdrücklich bitten, weiterhin achtsam und besonnen zu bleiben, um die erreichten Fortschritte nicht zu gefährden. Noch können wir die Auswirkungen der neuen Delta-Variante nicht vollständig einschätzen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, können auch erneute Einschränkungen notwendig werden. Unverändert gelten Betretungsverbote für die Angebote der Kinderbetreuung für erkrankte Kinder und Erwachsene sowie bei Quarantänefällen.
Viele Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind inzwischen vollständig geimpft und so vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Trotzdem können geimpfte oder genesene Personen weiterhin erkranken und das Virus übertragen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit erheblich geringer ist. Das RKI betont deshalb, dass die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch für geimpfte und genesene Personen weiterhin geboten ist. Daher werden wir auch künftig, zunächst bis zu den hessischen Herbstferien, Selbsttests für Sie, liebe Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, anbieten und bitten Sie, diese auch in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn wir uns über die nun möglichen großen Erleichterungen in der Kindertagesbetreuung freuen dürfen, appelliere ich doch an Sie alle, der Pandemie weiterhin verantwortungsvoll zu begegnen und vorsichtig zu bleiben. Ich bitte Sie, liebe Eltern und liebe Fachkräfte, sich weiterhin so zu verhalten, dass Sie sich selbst sowie alle anderen keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzen. Es besteht Anlass zu Optimismus, nicht aber zu Leichtsinn.
Lassen Sie bei Begegnungen besondere Vorsicht walten und bitte nehmen Sie ein Impfangebot wahr, sobald Sie es erhalten!
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und mit Zusammenhalt wird es uns hoffentlich gemeinsam gelingen, das Erreichte auch über den Sommer hinaus zu bewahren und den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung dauerhaft fortführen zu können. Wir alle haben es in der Hand.
Mit freundlichen Grüßen“
Hinweise zur Geschäftsstelle:
Diese Ausführungen sind jedoch zum Teil missverständlich formuliert und bedürfen daher der Klarstellung. Hier noch einige Erläuterungen der Geschäftsstelle:
Einschränkungen der Kinderbetreuungsangebote
Angesprochen werden die Einschränkungen, die sich aufgrund der „Corona-Maßnahmen“ ergeben haben. Dazu gehörten u.a. die Betreuung in ausschließlich „konstanten Gruppen“. Daran wird ab dem 5. Juli 2021 nicht mehr weiter festgehalten. Es gilt dann wieder der jeweils vor Ort geltende Regelbetrieb – je nach Konzept gegebenenfalls auch nach wie vor in konstanten Gruppen – unter Beachtung der Hygienemaßnahmen.
Verzicht auf die Maskenpflicht – nur im Rahmen der pädagogischen Arbeit!
Zur Klarstellung ist darauf ferner hinzuweisen, dass der Verzicht auf die Maskenpflicht für das Fachpersonal nur für die pädagogische Arbeit gilt. Ansonsten gelten nicht nur für alle Besucher, sondern für alle Erwachsenen und das Fachpersonal die allgemeinen Regelungen d.h. auch Maskenpflicht bei Betreten der Einrichtung.
Hygienekonzept des Landes
Das neue Hygienekonzept wird überarbeitet, angepasst und in nächster Zeit veröffentlicht. Das Hygienekonzept des Landes ist als verbindlich zu betrachten. Nur aus außergewöhnlich guten Gründen sollte davon abgewichen werden.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Unter Berücksichtigung einer Übergangszeit vom 25.6. bis 5.7.2021 gilt ab 5.7. wieder der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, d.h. insbesondere mit Hygienemaßnahmen.
- Ab 5.7. bestehen dann keine Einschränkungen des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung durch Landesregelungen mehr. Die Bundesnotbremse ist nur bis 30.6.2021 befristet in Kraft und läuft zunächst ersatzlos aus.
- Daher fallen dann auch Ansprüche wie auf zusätzliches Kinderkrankengeld etc. dann weg.
- Es gelten dann also wieder die für den Betrieb der jeweiligen Kindertagesstätte geltenden Regelungen und Konzeptionen. Allerdings bestehen Besonderheiten mit Blick auf die Personalausstattung nach § 12 Abs. 2 der Coronavirus-Schutzverordnung. Sie erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung.
Die Coronavirus-Schutzverordnung vom 22. Juni 2021 enthält für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen in § 12 diese Vorgaben:
§ 12 Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte
- Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten nach § 33 Nr. 1 des lnfektionsschutzgesetzes, in Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs sowie in erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erfolgt im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach Maßgabe des Hygienekonzeptes des Landes für Kinderbetreuungseinrichtungen, das auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht ist.
- Mit Zustimmung des Jugendamtes können außer den Fachkräften nach § 25b des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs weitere Personen, für die ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorliegt, mit der Leitung einer oder der Mitarbeit in einer Kindergruppe betraut werden. Vom personellen Mindestbedarf nach § 25c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs kann nach Beratung durch das Jugendamt vorübergehend abgewichen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
