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KfW-Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten aufgestockt

Bezug: Eildienst Nr. 4 – ED 45 vom 15.3.2022 und Sofort-Info vom 21.3.2022

Das am 11.03.2022 gestartete Hilfsprogramm der KfW zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten (wir berichteten in o.g. Eildienstmitteilung) wurde um 250 Mio. Euro aufgestockt. Das berichtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Das bereitgestellte Volumen beträgt somit insgesamt 500 Mio. Euro.

Das zinsverbilligte Förderprogramm der KfW „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ stößt auf eine hohe Nachfrage. Bereits wenige Tage nach Start des Programms lagen der KfW insgesamt 46 Kreditanträge mit einem Kreditvolumen von rund 235 Mio. Euro vor. Daher wurde es um weitere 250 Mio. Euro aufgestockt.

Die aufgestockte Sonderförderung für Kommunen läuft über das etablierte Programm IKK – Investitionskredit Kommunen und ist mit einem gegenüber der Standardvariante zusätzlich verbilligten Zinssatz ausgestattet, der aktuell bei minus 0,50 Prozent liegt. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31.12.2022 befristet, sofern das Programmvolumen nicht vorzeitig ausgeschöpft ist. Der maximale Kreditbetrag beträgt seit dem 22.03.2022 grundsätzlich 10 Mio. Euro. Gegebenenfalls darüber hinaus gehender Kreditbedarf kann aus der Standardvariante in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden sich unter:

https://www.kfw.de

Wie bereits in o.g. Eildienstmitteilung dargestellt, setzt die Inanspruchnahme der Darlehen aber eine Veranschlagung einer Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung voraus. Wie in der Sofort-Info vom 21.3.2022 und der auf sie Bezug nehmenden Mitteilung in diesem Eildienst dargestellt hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) darauf hingewiesen, dass bei dringendem Handlungsbedarf eine ggfls. erforderliche Nachtragssatzung (§ 98 HGO) auch zeitnah nachgeholt werden kann.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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