Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen hat die Geschäftsstelle ihre Trendberechnung für den für die Schlüsselzuweisung A maßgeblichen Quotienten (Schwellwert) nach § 17 Abs. 2 FAG und den Grundbetrag nach § 18 Abs. 3 FAG für 2019 erneut aktualisiert. Dabei macht sich – wie schon in der 2. Trendberechnung von Anfang Juli – bemerkbar, dass die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sich im ersten Halbjahr 2018 deutlich ungünstiger entwickelt haben (über die vorangegangene erste bzw. zweite Trendberechnung für 2019 hatten wir bereits in den Eildiensten Nr. 4 – ED 46 vom 11.04.2018 und Nr. 7 – ED 109 vom 18.07.2018 informiert). Die dritte Trendberechnung bestätigt die Ergebnisse der zweiten Trendberechnung komplett.
Es ergeben sich folgende vorläufigen Werte (gerundet):
Quotient für die Schlüsselzuweisung A: 640,00 €
Grundbetrag: 1.370,00 €.
Insbesondere die Angaben zum Grundbetrag sind noch vorläufig. Allerdings sind die Datengrundlagen dieser dritten Trendberechnung belastbarer als noch bei der ersten Trendberechnung. Maßgeblich ist bekanntlich die Entwicklung der Einnahmen aus den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer, Familienleistungsausgleich, Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage, jeweils im Zeitraum 2. Halbjahr 2017 und 1. Halbjahr 2018. Die Einnahmen für Gemeindeanteile und Familienleistungsausgleich liegen für den gesamten Zeitraum vor und sind in die aktuelle Trendberechnung einbezogen. Für Grundsteuern A und B sind die Ist-Einnahmen bis einschl. 1. Quartal 2018 einbezogen, für die Gewerbesteuer auch bereits diejenigen des 2. Quartals 2018. Die Einwohnerzahlen sind noch zum Stand 31.12.2016, die Veröffentlichung der für das Ausgleichsjahr 2019 maßgeblichen Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 ist erst für September angekündigt.
Die obigen Daten können unter Verwendung der der Gemeinde bekannten eigenen Steuereinnahmen und Hebesätze in eine am 3. Juli 2018 veröffentlichte überarbeitete Arbeitshilfe (Rechenschema für Schlüsselzuweisungen und Umlagen im KFA) eingetragen werden, die in der Rubrik Fachinformationen/ Finanzen und Gemeindewirtschaftsrecht / Arbeitshilfen Kommunalfinanzen heruntergeladen werden kann. So lassen sich die voraussichtlichen Erträge aus Schlüsselzuweisungen und die Belastungen aus Umlagen für das Jahr 2019 berechnen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
