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KFA 2016: Sachstand und weiterer Zeitplan

Im letzten Eildienst hatten wir näher über den aktuellen Diskussions- und Sachstand zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs ab 2016 berichtet (Eildienst Nr. 8 – ED 86 vom 20.08.2014). Zwischenzeitlich hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) öffentlich und durch Schreiben an die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte mitgeteilt, dass erste Modellberechnungen für die Finanzausgleichsmasse (vertikaler Finanzausgleich) im Jahr 2016 am 30.09.2014 vorgestellt werden. Aus diesen Ergebnissen lässt sich dann aber noch nicht ableiten, welche Auswirkungen sich für die einzelnen Städte, Gemeinden und Landkreise ergeben (also zunächst keine Aussagen möglich zur Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie, zum so genannten horizontalen Finanzausgleich). Mit näheren Daten zur Verteilung der Finanzausgleichsmasse innerhalb der kommunalen Familie ist nach Mitteilung des HMdF „ab Oktober“ zu rechnen. Sobald uns entsprechende Informationen vorliegen, werden wir diese natürlich auf den gewohnten Wegen weitergeben.

Der Zeitplan nach aktuellem Planungsstand im Überblick:

  • 09.2014: Vorstellung einer Berechnung für die Höhe der Finanzausgleichsmasse 2016 (hieraus sind keine Rückschlüsse auf die Finanzzuweisungen und Umlagezahlungen der einzelnen Stadt oder Gemeinde möglich!)
  • im Verlauf des Oktober 2014: nähere Berechnungen zur Verteilung der Finanzausgleichsmasse innerhalb der kommunalen Familie (auch sie beinhalten noch keine belastbaren Aussagen zur Finanzausstattung der einzelnen Stadt bzw. Gemeinde im Jahr 2016).
  • November 2014: Eckpunktepapier zur Vorbereitung eines förmlichen Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsgesetz 2016

Angestrebter (nicht verbindlicher) Zeitplan für das förmliche Gesetzgebungsverfahren:

  • 02.2015: Feststellung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung
  • 02.2015: Beginn der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände
  • 03.2015: Einbringung des Gesetzentwurfs in den Hessischen Landtag
  • angestrebt 07.2015, spätestens aber unmittelbar nach der Sommerpause: Verabschiedung des Gesetzes
  • im Anschluss auf dieser Grundlage: Informationen über die KFA-Zuweisungen und Umlagezahlungen 2016

Im letzten Eildienst (Nr. 8 – ED 86 vom 20.08.2014) hatten wir auch über die Möglichkeit des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung berichtet. Von diesem Vorhaben ist zwischenzeitlich Abstand genommen worden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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