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KFA 2016: Künftige Abwicklung von Festsetzungen

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat mit Schreiben an die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte vom 05.12.2015 u. a. mitgeteilt, dass es beabsichtige, die Festsetzungen von Leistungen nach dem FAG künftig unmittelbar selbst an die Kommunen bekanntgeben zu wollen. Dabei möchte das Land von einer Verschlüsselung aus Gründen der Geheimhaltung, wie sie in § 30 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) vorgesehen ist, absehen. Nach dieser Vorschrift haben die Beteiligten (eines Verwaltungsverfahrens, der Verfasser) Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Bereits bisher hatte das HMdF einzelfallbezogen immer wieder direkt auf elektronischem Wege Daten und Informationen an die Kommunen übermittelt. Das HMdF ist insoweit der Auffassung, dass die in den Festsetzungen nach dem FAG enthaltenen Daten nicht den Grad an Sensibilität aufweisen, der eine Verschlüsselung zwingend erforderlich macht.

Diese Einschätzung teilt die Geschäftsstelle ausdrücklich. Das HMdF hat Kommunen, die mit der Übermittlung unverschlüsselter Daten nicht einverstanden sind, um Anzeige bis zum 31. Dezember 2015 gebeten, anderenfalls gehe man vom Einverständnis der Kommune aus.

Wir empfehlen, insoweit nichts zu veranlassen und keine Einwände gegen die Übermittlung unverschlüsselter Daten zu erheben.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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