Der Hessische Landtag hat den Haushaltsplan für das Jahr 2015 beschlossen. Dabei ergaben sich für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) einige Veränderungen aufgrund aktualisierter Einnahmeerwartungen und der Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs (LFA). Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass anlässlich der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf des Haushalts des KFA kommuniziert wurde, dass Abrechnungsvorgänge des Jahres 2014 soweit wie möglich auf den Haushalt des Jahres 2015 gebracht würden, um den bedarfsgerecht zu gestaltenden KFA 2016 damit nicht zu belasten. Die Verabschiedung des Haushalts 2015 erst im Februar 2015 machte dies möglich. Dementsprechend hat der Haushaltsgesetzgeber gegenüber dem Stand der Regierungsvorlage nunmehr folgende Änderungen beim KFA beschlossen, die Bestandteil des Haushalts werden:
1. Einbeziehung der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2014
Gegenüber der Mai-Steuerschätzung ergeben sich verminderte Einnahmeerwartungen und Mehraufwendungen beim LFA, die sich auf die Steuerverbundmasse mit insgesamt -81,18 Mio. Euro niederschlagen.
2. Abrechnung des Steuerverbunds 2014
Gegenüber der im Entwurf prospektiv ausgebrachten negativen Spitzabrechnung in Höhe von 80 Mio. Euro fällt nunmehr eine tatsächliche negative Abrechnungsspitze in Höhe von 14,043 Mio. Euro an. Dies bedeutet insoweit eine Verbesserung der Steuerverbundmasse um 65,957 Mio. Euro gegenüber dem Entwurfsstand.
3. Zwischenergebnis aus 1. und 2.
Die Steuerverbundmasse ist um 15,223 Mio. Euro gegenüber dem Entwurf zu vermindern.
4. Veränderungen bei der Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
Insbesondere wegen des Rekordergebnisses der Einnahmen der Grunderwerbsteuer in 2014 errechnen sich gegenüber dem Haushaltsentwurf Mehreinnahmen in Höhe von 18,267 Mio. Euro.
Veränderung der KFA-Masse
Die KFA-Masse steigt gegenüber dem Entwurf um 3,044 Mio. Euro (Summe 3. und 4.).
Diese Änderungen werden sich spätestens in der endgültigen Festsetzung der KFA-Leistungen für 2015 niederschlagen. Bestandteil des Haushaltsplans ist wie in den Vorjahren ein Haushaltsvermerk zur Verwendung der Investitionspauschalen (Kap. 1720, S. 127). Dort heißt es wörtlich:
„In Höhe von 35 v. H. können im Jahr 2015 jeweils die Mittel der Investitionspauschalen auch für Maßnahmen des Bauunterhalts verwendet werden.“
Dieser Haushaltsvermerk gilt für alle im KFA-Jahr 2015 bereit gestellten Investitionspauschalen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
