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Keine Zustimmung für Geologiedatengesetz

Das vom Bundestag beschlossene Geologiedatengesetz hat im Bundesrat keine Zustimmung erhalten: Die dafür erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen wurde im Plenum am 15. Mai 2020 nicht erreicht. Der Bundestag oder die Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort mit dem Bundesrat über einen Kompromiss zu verhandeln. Der Bundestagsbeschluss regelt die Übermittlung solcher geologischer Daten, die unter anderem für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind.
 

Sicherung – Übermittlung – Veröffentlichung

Er enthält die Verpflichtung, bestimmte geologische Daten zu sichern, um sie dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar zu halten. Außerdem regelt er die Übermittlung an die zuständigen Behörden und die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung.
 

Regelungen des Lagerstättengesetzes

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung – beide von 1934 – sollen mit dem neuen Gesetz konkretisiert und erweitert, zudem rechtlich und sprachlich neu gefasst werden.
 

Anmerkung des DStGB

Der Bundestag hat am 23.April 2020 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Geologiedatengesetzes beschlossen. Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Die Neuregelung enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern.

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf des Geologiedatengesetzes (BT-Drs. 19/17285) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 09.03.2020 Stellung genommen.

 

Die Stellungnahme findet sich unter: www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Klimaschutz / Aktuelles).

 

(Quelle: DStGB – Städtebau, Vergabe und Umwelt – 2120 vom 22. Mai 2020)

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