Startseite Keine Neuerungen zu Datenschutz und zur Satzungsregelung hinsichtlich der Funkwasserzähler

Keine Neuerungen zu Datenschutz und zur Satzungsregelung hinsichtlich der Funkwasserzähler

Unter Bezugnahme auf unsere Eildienstmeldung ED 165 vom 14.11.2018 teilen wir mit, dass die Gespräche zur datenschutzrechtlich ordnungsgemäßen Verwendung von Funkwasserzählern mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit (HBSI) noch nicht abgeschlossen sind.

Der Hessischen Beauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit hat nach diversen Besprechungen bereits intern seine Einschätzung vorgestellt. Diese befinden sich nun noch in der Abstimmung innerhalb der obersten Landesbehörde (HBSI) und dürfen daher noch nicht veröffentlich werden.

Wir werden Sie umgehend per Rundmail oder über den Eildienst informieren, sobald der HBSI hierzu seine näheren datenschutzrechtlich relevanten Einschätzungen verbindlich herausgegeben hat.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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