Da Gemeinde- und Stadtjubiläen Ausdruck der Verbundenheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern einer Gemeinde bzw. Stadt sind, begrüßt die Hessische Landesregierung das Engagement und den Einsatz ihrer Bürgerinnen und Bürger zur Organisation von Jubiläumsfeierlichkeiten und ist bemüht, durch die Entsendung eines Vertreters zum Gelingen der Jubiläumsfeierlichkeiten vor Ort beizutragen.
Die Landesregierung bittet daher, die Jubiläen der Gemeinden und Städte bzw. ihrer Orts- und Stadtteile ab 600 Jahre (Stadtrechtsverleihung oder erste urkundliche Erwähnung) mitzuteilen, wobei die Jahreszahl durch 25 teilbar sein muss.
Wir bitten die Kommunen die ein solches Jubiläum in den Jahren 2016 und 2017 begehen, uns dies möglichst bis zum 30.11.2015 mitzuteilen
