Ein hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018 verheißt der im März 2017 erfolgte Tarifabschluss für die Landesbediensteten.
Eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt indes in dem für die kommunalen Arbeitnehmer geltenden Tarifvertrag. Auch für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage.
Ob es ein kommunales Jobticket gibt, entscheidet sich mithin anhand der künftigen tarifvertraglichen Gestaltung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
