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Jahresabschlussstau: Ergebnis der Umfrage und Sachstand

Die Aufstellung rückständiger Jahresabschlüsse läuft vielerorts auf Hochtouren. Hierzu hatten wir im letzten Eildienst eine Umfrage durchgeführt. Sie soll Grundlage für weitere Erörterungen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) sein. Wir danken deshalb für die Teilnahme an der Umfrage und die verschiedenen ergänzenden Stellungnahmen.

  1. Ergebnis der Umfrage

Im Eildienst Nr. 7 – ED 94 vom 20.05.2016 hatten wir abgefragt, welche Städte und Gemeinden voraussichtlich nicht die Vorgabe einhalten könne, im Laufe des Jahres 2016 den Jahresabschluss 2014 nachzuholen.

Hierauf haben uns 19 Städte und Gemeinden mitgeteilt, dass sie diese Vorgabe voraussichtlich nicht werden einhalten können. Zwei weitere Städte und Gemeinden fürchten, diese Vorgabe möglicherweise nicht einhalten zu können.

  1. Diskussionsstand

In einigen Antworten auf die Umfrage wurden weitergehende Fragestellungen und Hinweise von allgemeinem Interesse aufgegriffen. Den dazu aktuell erreichten Diskussionsstand stellen wir stichwortartig nachfolgend dar:

a) „Prüfung vorangegangener Jahresabschlüsse muss abgewartet werden“

Einige Städte und Gemeinden, die an der Umfrage teilgenommen haben, verweisen auf die Notwendigkeit, die Prüfung vorhergehender Jahresabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt abzuwarten. Dies sei zur Umsetzung etwaiger Korrekturen erforderlich.

Diese Auffassung hat das HMdIS in den bereits geführten Diskussionen zurückgewiesen. Insoweit ist in Hinweis Nr. 3 zu § 114 HGO folgendes ausgeführt:

„Sind nach den in den Schlussbericht aufgenommenen Feststellungen des Rechnungsprüfungsamts, die nach dem Beschluss der Gemeindevertretung umzusetzen sind, Korrekturen des Jahresabschlusses notwendig, sind diese erst mit dem nächsten aufzustellenden Jahresabschluss vorzunehmen.“

Hieraus wird deutlich, dass das HMdIS davon ausgeht, dass vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommene und von der Gemeindevertretung gebilligte Korrekturen ggfls. erst in einem deutlich späteren Jahresabschluss übernommen werden sollen. Da dieser Punkt bereits intensiv erörtert wurde, ist eine Änderung der Haltung des Landes in dieser Frage äußerst unwahrscheinlich.

Wir empfehlen daher, die Prüfung vorangegangener Jahresabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt nicht abzuwarten.

b) „Aufstellung von mehr als zwei Jahresabschlüssen ist unrealistisch“

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hatte sich gegenüber dem HMdIS dafür eingesetzt, dass die Vorgaben für die Abarbeitung des Abschlussstaus auf zwei rückständige Jahresabschlüsse im Jahr begrenzt werden.

Das HMdIS hat das seinerzeit mit Hinweis auf den Erlass betr. Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung von doppischen Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2013 (Erl. v. 30.07.2014, Geschäftszeichen IV 4 – 15 i 01.01) und folgenden Erwägungen abgelehnt (HMdIS, Schreiben an den Hessischen Städte- und Gemeindebund v. 24.06.2014):

„Bei der Beurteilung der Frage, wie viele Jahresabschlüsse eine Kommune unter Berücksichtigung der Erleichterungen innerhalb eines Kalenderjahres aufzustellen vermag, sollte man auch bedenken, dass auf dieser Grundlage der Jahresabschluss im Ergebnis weit überwiegend ohne zahlungsunwirksame Vorgänge aufgestellt wird. Der zahlungswirksame Teil des Jahresabschlusses (Finanzrechnung) wird den Kommunen doch wohl vorliegen. Anderenfalls hätten sie keine Zwischenabschlüsse aufstellen und keine validen Daten zur Vierteljahresstatistik melden können; außerdem hätten die Bankkonten nicht abgestimmt werden können. Insofern erscheint mir die Aufstellung von deutlich mehr als zwei Abschlüssen innerhalb eines Kalenderjahres schon realistisch zu sein.“

Zwischenzeitlich verweist das HMdIS auf Gemeinden, in denen bis zu vier rückständige Jahresabschlüsse in einem Jahr aufgestellt wurden. Von daher ist nach Einschätzung der Geschäftsstelle realistischerweise eine Änderung der geschilderten Position nicht zu erwarten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

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