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IT-Sicherheit bei der Feuerwehr

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat per Erlass betr. Aufbewahrung von schützenswerten digitalen Einsatzunterlagen wie Feuerwehrpläne, Notfallpläne, anderen sensiblen Daten und personenbezogenen Daten Empfehlungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgesprochen.

Erlass im Wortlaut

„Aufgrund eines aktuellen Anlasses, bei dem ein Server einer Freiwilligen Feuerwehr mit Einsatzunterlagen gehackt wurde, empfehlen wir die Datensicherheit von schützenswerten digitalen Einsatzunterlagen, Notfallplänen, anderen sensiblen Daten sowie personenbezogene Daten, die nicht für den öffentlichen Zugang bestimmt sind, zu überprüfen, um einen unbefugten Zugriff direkt oder über externe Datenverbindungen, z.B. über das Internet, zu vermeiden und damit eine kriminelle Nutzung auszuschließen.

Als Mindestmaß wird eine Basisabsicherung durch einen IT-Grundschutz nach den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen.“

Hinweis der Geschäftsstelle

Im Eildienst Nr. 16 – ED 214 vom 6.12.2022 hatten wir über das geplante Hessische IT-Sicherheitsgesetz berichtet. Hierzu hat das Land zwischenzeitlich die förmliche Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände eingeleitet. Auch dieses Gesetz enthält die Empfehlung an die Kommunen zur Anwendung des IT-Grundschutzes insgesamt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2. Dr.R/Rau/Ju

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