Der IT-Planungsrat hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2017 die verbindliche Anwendung der Standards XBau und XPlanung für den Bedarf „Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich“ beschlossen.
Der diesbezügliche Beschluss lautet im Wortlaut wie folgt:
- „Unter Bezug auf § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (IT-Staatsvertrag) beschließt der IT-Planungsrat die verbindliche Anwendung der Standards XBau und XPlanung für den Bedarf „Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich“.
- Für IT-Verfahren, die dem Datenaustausch im Gegenstandsbereich der genannten Bedarfsbeschreibung dienen, werden folgende Fristen für die Konformität festgelegt:
– Mit Beschlussfassung für IT-Verfahren, die neu implementiert oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden,
– maximal fünf Jahre nach Beschlussfassung für andere IT-Verfahren. - Die Veröffentlichung der beiden Standards und darauffolgende Änderungen werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg im Bundesanzeiger bekannt gemacht.“
Der IT-Planungsrat hat darüber hinaus das vorgelegte Finanzierungskonzept für den Betrieb der Standards XBau und XPlanung vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bauministerkonferenz (BMK), die voraussichtlich im November 2017 tagen wird, zur Kenntnis genommen.
Anmerkung
Mit dem Standard Planung wird die Grundlage geschaffen, um Planinformationen des Allgemeinen (Bauleitpläne) und Besonderen Städtebaurechts (Städtebauliche Satzungen) gemäß BauGB, aus Regionalplänen bzw. Raumordnungsplänen gemäß ROG und den entsprechenden Ländergesetzen, und aus Landschaftsplänen gemäß BNatSchG und den entsprechenden Ländergesetzen ohne Informationsverlust interoperabel zwischen unterschiedlichen IT-Systemen austauschen zu können.
Insoweit ist die Festlegung von Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu unterstützen. Es besteht unstreitig ein Bedarf, Inhalte von raumbezogenen Planwerken in einem herstellerunabhängigen Datenmodell zu beschreiben und Planwerke verlustfrei zwischen unterschiedlichen Akteuren und den von ihnen genutzten Softwaresystemen austauschen zu können.
Bund und Länder werden in diesem Zusammenhang allerdings aufgefordert, neben dem Finanzierungskonzept für den Standardbetrieb (siehe oben) auch die praktische Umsetzung auf kommunaler Ebene zu begleiten und finanziell zu unterstützen.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4117 vom 13. Oktober 2017)
