Startseite Investive Verbuchung von Schlüsselzuweisungen B – Fortgeltung Finanzplanungserlass 2015

Investive Verbuchung von Schlüsselzuweisungen B – Fortgeltung Finanzplanungserlass 2015

Mit Eildienst Nr. 12 – ED 171 vom 12. Oktober 2016 hat die Geschäftsstelle die Mitgliedskommunen über den aktuellen Finanzplanungserlass informiert. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat aus aktuellem Anlass den Kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass  die im Finanzplanungserlass vom 21.9.2015 unter Ziffer 6 enthaltene Regelung, dass Schlüsselzuweisungen wegen Wegfalls der allgemeinen Investitionspauschale und Schulbaupauschalen im KFA 2016 teilweise auch investiv eingesetzt werden dürfen und auch ein Teilbetrag im Finanzhaushalt veranschlagt werden darf, trotz fehlendem Hinweis im aktuellen Finanzplanungserlass weiter fortgelten soll.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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