Startseite Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018 und 2017 – 2020“: hier: Förderanträge zum 3. Investitionsförderungsprogramm – Frist 30.06.2017

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018 und 2017 – 2020“: hier: Förderanträge zum 3. Investitionsförderungsprogramm – Frist 30.06.2017

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat mitgeteilt, dass mit dem vom Bund aufgelegten 4. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 neben dem U3-Bereich auch Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt förderfähig werden. Für das 3. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018“, das ausschließlich U3-Betreuungskapazitäten als förderfähige Maßnahmen enthält, stehen derzeit noch 13 Mio. € an Bundesmitteln für Hessen zur Verfügung. Fördermittel aus diesem Programm die nicht bis zum 30. Juni 2017 durch Bewilligung gebunden sind, fließen automatisch anderen Ländern zu.

Das HMSI wirbt in einem Schreiben an die Träger von Kindertagesstätten und die kommunalen Spitzenverbände dafür, das 3. Investitionsprogramm nach Möglichkeit auszuschöpfen. Hierzu hat das Ministerium mitgeteilt, dass es durch entsprechende Verwaltungsvorschriften sicherstellen wolle, dass Träger, die noch eine Förderung für U3-Kapazitäten aus dem 3. Programm beantragen und bewilligt bekommen, keine Nachteile mit Blick auf die im 4. Programm zusätzlich vorgesehene Fördermöglichkeit für Ü3-Kapazitäten (ohne Schulkinder) haben.

Geplante U3-Vorhaben, die die bisherigen Kriterien erfüllen, sollen, so die Bitte des HSMI, schnellstmöglich über die Jugendämter beim Regierungspräsidium Kassel im Rahmen des laufenden 3. Investitionsprogramms vorgelegt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

 

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