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Investitionsförderung „Kinderbetreuungsfinanzierung“

Im Zusammenhang mit dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nunmehr in Aussicht gestellt, die bei weitem nicht ausreichenden Bundesmittel für Hessen im Umfang von 86,3 Mio. € mit einem Landesprogramm aufzustocken (wir berichteten im Eildienst Nr. 12 – ED 143 v. 15. 10. 2019). Vorgesehen ist dabei nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration eine Aufstockung der ursprünglich vorgesehen 40 Mio. € auf eine Größenordnung von 92 Mio. € bis 2024.

Damit kommt zumindest Bewegung in die Sache. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hatte in der Stellungnahme zum Landeshaushaltsplan 2020 allerdings darauf gedrungen, dass zwingend erforderlich ist, dass zunächst sämtliche fristgerecht eingegangene und als förderfähig i. S. d. ergänzenden Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 – 2020 in der im Staatsanzeiger 2019 S. 226 veröffentlichten Fassung eingestuften Vorhaben und auch im bisher möglichen Umfang gefördert werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Mittelabfluss aus dem Landesprogramm nicht wie im Landeshaushalt vorgesehen insbesondere 2023, sondern bereits davor ermöglicht wird. Darüber hinaus müsse es dauerhaft eine Investitionsförderung für Kita-Vorhaben geben.

Da das Antragsverfahren für das Förderprogramm jeweils über die örtlich zuständigen Jugendämter abgewickelt wird, haben die Geschäftsstellen des Hessischen Landkreistags und des Hessischen Städtetags nunmehr eine Abfrage gestartet, welcher Investitionsbedarf bei den Jugendämtern bekannt ist. Soweit insofern Nachfragen des jeweiligen Jugendamts erfolgen, sollten die Mitgliedsstädte und –gemeinden unseres Verbandes schon in eigenem Interesse entsprechende Daten an das Jugendamt zur Verfügung stellen, damit die Landkreise die entsprechenden Daten weitergeben können und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene gemeinsam i. S. einer dauerhaften und auskömmlichen Investitionsfinanzierung gegenüber dem Land tätig werden können.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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