Startseite Interims-Steuerschätzung bringt keine großen Überraschungen – leider auch keine Aufhellungen

Interims-Steuerschätzung bringt keine großen Überraschungen – leider auch keine Aufhellungen

Steuerschätzung im September? – Die so genannte Interimssteuerschätzung ist in den üblichen Steuerschätzungsturnus eingeschoben worden, um im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2020 die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentlichen Haushalte abschätzen zu können.     

Die Ergebnisse sind teilweise davon geprägt, dass die Bundesregierung aufgrund der aktuell günstigeren wirtschaftlichen Entwicklung ihre Konjunkturprognose aufhellen konnte. Der wirtschaftliche Einbruch wird demnach nicht ganz so tief wie noch im Frühjahr erwartet. Andererseits hat der Bundesgesetzgeber die Konjunktur auch durch Steuerrechtsänderungen gestützt, die das Steueraufkommen dauerhaft schmälern und bei der Mai-Steuerschätzung noch gar nicht berücksichtigt waren. Diese gegenläufigen Effekte – günstigere Konjunkturaussichten einerseits, Steuermindereinnahmen aufgrund von Steuerrechtsänderungen andererseits – heben sich teilweise auf. Die gesetzgeberischen Aktivitäten, insbesondere das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1385) und das 2. Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020 (BGBl. I S. 1512), hinterlassen beachtliche Spuren in Gestalt dauerhaft niedrigerer Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden. Die entsprechenden Gesetze gehen durchaus an die Substanz der Steuer.

Für die kommunalen Haupteinnahmequellen ergäbe sich laut September-Steuerschätzung folgendes Bild (bundesweit):

Gemeindeanteil Einkommensteuer

 

2020

2021

2022

2023

2024

Steuerschätzung September

-7,4%

+6,7%

+5,1%

+6,1%

+6,0%

Zum Vergleich: Mai-Steuerschätzung

-7,9%

+8,4%

+5,8%

+5,8%

+5,5%

 

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

(das Aufkommen hängt an der bundesweiten Entwicklung)

Steuerschätzung September

+9,5%

-4,7%

-11,2%

+2,3%

+2,2%

Zum Vergleich: Mai-Steuerschätzung

-1,0%

+8,6%

-14,5%*

+2,3%

+2,2%

Gewerbesteuer brutto

Steuerschätzung September

-23,8%

+17,9%

+4,1%

+4,2%

+6,1%

Zum Vergleich: Mai-Steuerschätzung

-24,8%

+23,6%

+2,2%

+3,5%

+3,5%

Zu den Hintergründen erläutert der Deutsche Städte- und Gemeindebund:

„Die Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr Corona-bedingt nur noch mit einem Steueraufkommen in Höhe von 103,5 Mrd. Euro rechnen können. Das Ergebnis fällt damit voraussichtlich leicht besser als im Frühjahr geschätzt aus, dafür zieht sich die Erholung aber länger. So fällt im kommenden Jahr die Gegenbewegung auf 113,0 Mrd. Euro um 2,4 Mrd. Euro schwächer aus. Für die Jahre 2022 (116,3 Mrd. €), 2023 (121,4 Mrd. €) und 2024 (127,6 Mrd. €) werden steigende gemeindliche Steuereinnahmen prognostiziert. Im Vergleich zur Herbst-Schätzung fallen die gemeindlichen Steuereinnahmen insgesamt um 49,1 Mrd. Euro geringer aus. Dies sind nochmals 3,3 Mrd. Euro mehr als im Mai geschätzt.

Die Gewerbesteuer (brutto) bricht um 23,8 Prozent ein. Für das kommende Jahr wird ein Anstieg um 17,9 Prozent erwartet (Mai-Prognose +23,6 %). Erst zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2024 wird das Niveau von 2019 wieder vollständig erreicht sein. Das Gewerbesteueraufkommen (netto) wird in diesem Jahr auf 38,55 Mrd. Euro zurückgehen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geht in diesem Jahr voraussichtlich auf 39,9 Mrd. Euro zurück und zieht in den kommenden Jahren nach der aktuellen Prognose wieder an, sodass im Jahr 2022 mit dann 44,8 Mrd. Euro das 2019er-Niveau wieder übertroffen wird.

Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist positiv, aber vor allem auf befristete Maßnahmen zurückzuführen, wo die Umsatzsteuer als Transferweg auserkoren wurde. Dies erklärt auch weshalb das voraussichtliche Ergebnis mit 9,0 Mrd. Euro in diesem Jahr besser als in 2019 (8,3 Mrd. €) und im Frühjahr angenommen (7,5 Mrd. €) ausfallen wird. Zum einen wird über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer die durch den einmaligen Kinderbonus bei der Einkommensteuer entstehende (gemeindliche) Steuerausfall kompensiert (ca. 652 Mio. €) und zum anderen trägt der Bund die Kosten für die Absenkung der Mehrwertsteuersätze (ca. 295 Mrd. € in diesem Jahr), sodass für die Gemeinden hieraus keine Steuerausfälle erwachsen.“

Regionalisierung der September-Steuerschätzung für die hessischen Kommunen (Angaben zum Aufkommen in Mio. Euro)

 

2019 Ist

2020

2021

2022

2023

2024

 

Aufkommen im Kalenderjahr, Mio. Euro

Anteil Einkommensteuer

3.762

3.478

3.613

3.736

3.958

4.204

Anteil Umsatzsteuer

696

762

807

648

663

678

Grundsteuern A und B

1.226

1.248

1.259

1.270

1.281

1.292

Gewerbesteuer (brutto)

5.450

4.123

4.860

5.060

5.275

5.597

Gewerbesteuerumlage (Normalumlage)

-465

-352

-415

-432

-450

-478

Erhöhte Gewerbesteuerumlage / Heimatumlage

-386

-219

-258

-269

-280

-297

Gewerbesteuer (netto)

4.599

3.552

4.187

4.359

4.544

4.822

Steuereinnahmen (netto)

10.283

9.040

9.866

10.013

10.447

10.996

Nachrichtlich: Pauschalzahlung Gewerbesteuerausfälle

 

1.213

 

 

 

 

Familienleistungsausgleich

246

246

278

296

306

316


Orientierungsdaten in Hessen

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) und das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) haben angekündigt, die üblichen Orientierungsdaten auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung zeitnah weiterzugeben. Begleitend sollen auch die Hinweise zur aufsichtsbehördlichen Behandlung erfolgen (s. dazu die gesonderte Mitteilung in diesem Eildienst). Erwogen wird, später im Jahr aktualisierte Orientierungsdaten zu veröffentlichen.

Einschätzung der Geschäftsstelle

Nach Einschätzung der Geschäftsstelle zeigen die Daten der September-Steuerschätzung einen relativ stabilen Erholungstrend beim wichtigen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der allerdings auch durchkommende Steuerrechtsänderungen reduziert wird. Deutlich weniger dynamisch soll der neueren Schätzung zufolge die Erholung der Gewerbesteuer verlaufen. Gerade bei der Gewerbesteuer werden in der kommunalen Praxis die Ergebnisse der Steuerschätzungen und der Orientierungsdaten aber ohnehin nicht eins zu eins übernommen, so dass sich die praktischen Auswirkungen der unterschiedlichen Ergebnisse der letzten Steuerschätzungen hier vielerorts in Grenzen halten dürften.

Die verbandspolitischen Folgerungen aus den Ergebnissen der September-Steuerschätzung können unter hsgb.de/Pressemitteilungen abgerufen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R.

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