Ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Beisitzerinnen und Beisitzer) der Fachkammer nach § 112 Abs. 2 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes für die Fachkammern bei den Verwaltungsgerichten Kassel und Frankfurt
Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Beisitzer/innen) erfolgt unter anderem auf Vorschlag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Für die Amtsperiode vom 15. Januar 2021 bis 14. Januar 2025 suchen wir interessierte Bedienstete unserer Mitgliedskommunen, die gerne von uns für dieses Ehrenamt beim Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vorgeschlagen werden möchten.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt werden: Die Vorgeschlagenen müssen Beschäftigte im Sinne des Hessischen Personalvertretungs-gesetztes (Beamte und Arbeitnehmer) sein. Darüber hinaus müssen sie die Voraussetzungen der §§ 21 und 37 des Arbeitsgerichtsgesetzes erfüllen (§ 112 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 HPVG).
Sie müssen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.
Es können nur solche Beschäftigte vorgeschlagen werden, die innerhalb der nächsten fünf Jahre aller Voraussicht nach nicht außerhalb des betreffenden Gerichtsbezirks versetzt werden und voraussichtlich nicht innerhalb der fünfjährigen Amtszeit nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Gegen den Beschäftigten dürfen keine gerichtlichen Strafen oder disziplinarrechtliche Maßnahmen vorliegen, die noch nicht tilgungsreif sind.
Für die Zugehörigkeit der Beschäftigten zu den Fachgerichten ist ihr Beschäftigungsort oder der Wohnort maßgebend; sie dürfen nicht zugleich von den in § 112 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 HPVG genannten Stellen zu Beisitzern(innen) vorgeschlagen, als ehrenamtliche Richter bei mehr als einem Gericht berufen werden oder Beschäftigte eines Verwaltungsgerichtes sein.
Die Bezirke der Fachgerichte werden sich zukünftig aller Voraussicht nach ändern:
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sieht in seinem Art. 5 vor, dass für Entscheidungen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz
für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden eine Fachkammer bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
und für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Gießen und Kassel eine Fachkammer bei dem Verwaltungsgericht Kassel zu bilden ist.
Die Rechtsänderung wird voraussichtlich noch vor Beginn der neuen Amtsperiode in Kraft treten.
Damit werden die bislang 5 bestehenden Fachkammern (Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel) zu 2 Fachkammern (Frankfurt und Kassel) zusammengelegt.
Falls sie Interesse an diesem Ehrenamt haben melden sie sich bitte umgehend, spätestens aber bis 15. August 2020 per Mail an hsgb@hsgb.de
Wenn Sie noch Fragen haben steht Ihnen gerne Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich unter der Rufnummer 06108-6001-23 zur Verfügung.
Abteilung 1.1 – RU
