Der DStGB hat die Mitgliedsverbände darüber informiert, dass das Integrationsgesetz vom Bundestag verabschiedet worden ist. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat wenige Änderungen gegenüber dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung wortgleichen Entwurf eingebracht, die angenommen wurden. Diese betreffen die betriebliche Berufsausbildung der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive und Geduldeten sowie die Wohnsitzauflage. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen wesentlichen Inhalten des Gesetzes.
Die in den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/9090) enthaltenen relevanten Änderungen sind im Wesentlichen die zwei Folgenden:
- Zum einen soll in § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG-E das Aufenthaltsrecht einmalig um sechs Monate verlängert werden können, wenn Flüchtlinge eine betriebliche Ausbildung abbrechen. Sie bekommen damit die Möglichkeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Auf diese Weise wird einem übermäßigen Abhängigkeitsverhältnis der oder des Auszubildenden zur Ausbildungsstätte vorgebeugt.
- Zum anderen ist in § 12a Abs. 2 Satz 1 AufenthG-E zur Wohnsitzauflage nun vorgesehen, dass die Versorgung mit regulärem Wohnraum für vorübergehend untergebrachte Geflüchtete nicht zwingend an einem anderen Ort erfolgen muss, sofern die Grundlage für eine gelingende Integration auch mit der vorhandenen Unterbringung vor Ort erreicht werden kann. Darüber hinaus wird in § 12a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AufenthG-E klargestellt, dass nicht allein das Vorhandensein von angemessenem Wohnraum eine Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung rechtfertigt, sondern vor allem auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Ausbildungs- oder Studienplatzes hierfür maßgeblich ist.
Letzteres wurde von unserer Seite in der gemeinsamen Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anlässlich der Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses am 20.06.2016 zum Integrationsgesetz ausdrücklich gefordert.
Den vollständigen Beratungsvorgang mit allen dazugehörigen Drucksachen finden Sie beim Deutschen Bundestag unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search.do.
Der Bundesrates hat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt.
Ferner ist zwischen dem Bund und den Ländern eine Einigung über die finanziellen Leistungen des Bundes an die Länder für die Flüchtlingspolitik erzielt worden. Bereits beim letzten Gipfel verständigten sich Bund und Länder darauf, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber für drei Jahre vollständig übernehmen wird. Das führt im Jahr 2016 zu einer Entlastung der Kommunen in Höhe von 400 Millionen Euro, voraussichtlich im Jahr 2017 in Höhe von 900 Millionen und im Jahr 2018 in Höhe von 1,3 Milliarden Euro.
Die neue Einigung umfasst folgende drei Punkte:
- Über die bereits getroffenen Vereinbarungen hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Kosten der Unterkunft (2,6 Milliarden Euro für den genannten Zeitraum). Dieser Betrag wird über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben.
- Der Bund stellt den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationsmittel zur Verfügung. Bis für die Verteilung dieser Mittel ein neuer Schlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt wurde, erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Länder werden, wie bereits geregelt, über die Verwendung für den Wohnungsbau berichten. Das Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus wird nicht mehr weiterverfolgt.
- Eine Anschlussregelung soll bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Lage vereinbart werden.
Der DStGB sieht in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Integrationskosten ein positives Signal. Damit haben sich Bund und Länder auch zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Integration der Flüchtlinge bekannt. Das ist für die Kommunen unverzichtbar, denn die von ihnen vor Ort gestaltete Integration kann nur gelingen, wenn sie ausreichend finanziert ist. Wichtig ist auch, dass von den insgesamt sieben Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren bereits in diesem Jahr zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes an den entstehenden Kosten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Integration der zu uns gekommenen Menschen. Nun wird es darauf ankommen, dass auch die Länder ihren Beitrag leisten und die finanzielle Unterstützung an die Kommunen weitergeben.
Abzuwarten bleibt allerdings, wie sich die tatsächlichen Integrationskosten entwickeln und ob die vereinbarten Summen auskömmlich sein können. Niemand kann heute genau sagen, wie viele Flüchtlinge in den nächsten drei Jahren noch zusätzlich nach Deutschland kommen. Daher ist es zu begrüßen, dass man sich bis Mitte 2018 über eine Anschlussregelung verständigen wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
