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Integrationsbonus: Fördermöglichkeit für die Fachkräftegewinnung

Mit einem sog. Integrationsbonus will das Land Hessen Bemühungen zur Gewinnung und Eingliederung von Fachkräften unterstützen. Das teilt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSM) mit.

 

Fördervoraussetzungen laut Pressemitteilung des HSM

Einrichtungen und Betriebe in Hessen, die in sogenannten Engpassberufen tätig sind, können jetzt für Bemühungen zur Gewinnung und Eingliederung internationaler Fachkräfte einen Integrationsbonus beantragen.

Die Förderung umfasst einen einmaligen Zuschuss zu Personalausgaben, die entstehen, wenn Maßnahmen der sozialen und betrieblichen Integration weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden. Dazu zählt etwa, dass Konzepte für Onboarding und systematische Einarbeitung mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse der internationalen Fachkräfte weiterentwickelt und umgesetzt werden. Ebenso, dass feste Ansprechpersonen für die persönliche, fachliche und berufspädagogische Begleitung abgestellt sind. Neben Sprachförderangeboten sind auch Interkulturelle Trainings für die aufnehmende Belegschaft ein Aspekt.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die im von Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit definierten Bereich tätig sind (Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, pflegerische Versorgung) und die über Erfahrung bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte verfügen. Die Höhe des einmaligen Zuschusses ist auf Personalkosten in Höhe von maximal 12.000 Euro für den Projektzeitraum beschränkt.

Weiter ist die Förderung auf Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die Erfahrungen mit dem betrieblichen Teil beruflicher Anerkennungsverfahren haben beschränkt.

 

Auch wichtig zu wissen

Die Förderung muss bis zum 30.9.2025 beantragt werden (Ausschlussfrist).

Näheres zur Förderung gibt es auf der Internetseite des HSM: https://soziales.hessen.de/foerderaufruf-integrationsbonus (Stand: 20.5.2025).

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die im Bereich von Engpassberufen gemäß der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit tätig sind und hinsichtlich der Durchführung von Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bereits Erfahrung mit der Beschäftigung von internationalen Fachkräften sammeln konnten (Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, pflegerische Versorgung). Ausgeschlossen ist eine Antragstellung für Privatpersonen.

Eine Antragsstellung durch Privatpersonen ist nicht möglich. Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Nachweis, dass die Einrichtung/ der Betrieb nicht mehr als 100 Beschäftigte hat und idealerweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder der pflegerischen Versorgung tätig ist.
  • Nachweis, dass die Einrichtung/ der Betrieb bereits Erfahrungen sammeln konnte mit der Beschäftigung internationaler Fachkräfte bezüglich der Durchführung oder der Beteiligung an der Durchführung des beruflichen Anerkennungsverfahren oder zur Erlangung der staatlichen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses.
  • Bereitschaft, die mit der Förderung weiterentwickelten oder zusätzlich entwickelten Maßnahmen und Konzepte dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Aufbereitung und Verbreitung zur Verfügung zu stellen.
  • Bereitschaft, im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Vorgehensweise und die Ergebnisse zu präsentieren.

Details zum Integrationsbonus stehen zum Download unter https://soziales.hessen.de/foerderaufruf-integrationsbonus bereit (20.5.2025).

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Stabsstelle Fachkräfte für Hessen

Frau Benthin (Tel.: 0611 / 3219 – 3223)

Frau Sudheimer (Tel.: 0611 / 3219 – 3317)

E-Mail: Fachkraeftesicherung@hsm.hessen.de

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju/Ssch

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