Die Förderung von “Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird.
Ziele der erweiterten Förderung
Zu den Förderzielen heißt es auszugsweise in der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums:
Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie “Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.
Um die gemeinsame Ausrichtung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien im BMUV zu stärken sowie eine effiziente förderpolitische Steuerung auf Programmebene zu erzielen, wurde das Programm der “Nationalen Klimaanpassung” gegründet unter dessen Dach die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge “bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen” und “Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen” zusammengeführt wurden. Das Programm der “Nationalen Klimaanpassung” verfolgt das übergeordnete Ziel, die vor Ort notwendigen Klimaanpassungsprozesse systematisch und integrativ in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anzugehen und umzusetzen.
Infos zur Förderrichtlinie
https://www.bmuv.de/programm/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen
Dort gibt es auch nähere Hinweise zu einer digitalen Informationsveranstaltung des BMUVmam 15.5.2023.
Hinweis der Geschäftsstelle
Der Geschäftsstelle ist bewusst, dass viele Förderprogramme für die Kommunen mit hohem Aufwand verbunden sind. Dementsprechend setzen wir uns gegenüber dem Land und mit unserem Bundesverband, dem DStGB, auch gegenüber dem Bund für Vereinfachungen ein. Trotzdem mag es Mitgliedskommunen geben, die in der konkreten örtlichen Situation eben doch eine passgenaue Verwendung für diese Mittel haben können.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2. – Dr.R./Rau/Ju
