Startseite Informationen zur Rechtslage bei kirchlichen Trägerschaften von Tageseinrichtungen für Kinder

Informationen zur Rechtslage bei kirchlichen Trägerschaften von Tageseinrichtungen für Kinder

Bezug: HSGB Infoschreiben vom 19.12.2024

Im Herbst 2023 hatten die Kirchen beider Konfessionen in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommunalen Spitzenverbände sinngemäß angekündigt, dass die Trägerschaft von Kindergärten für die kirchliche Seite oft nur bei einer stärkeren Begrenzung des kirchlichen Finanzierungsanteils möglich sei (wir berichteten in HSGB Kompakt Nr. 141/2023 vom 12.9.2023 und Nr. 196/2023 vom 12.12.2023). Man denke an die Formulierung von Leitplanken für Neuregelungen.
Im Präsidium des HSGB wurde die Angelegenheit dahin beraten, dass mit den Bistümern und Landeskirchen das Gespräch gesucht werden solle. Denn nach wie vor formulieren viele Mitglieder des HSGB das Interesse am Fortbestand der kirchlichen Trägerschaft. Aber auch die gegenteilige Auffassung ist verbreitet. Ziel des HSGB war, hier einen gemeinsamen Ausgangspunkt für beide Positionen zu formulieren.
In diesem Rahmen wurde nunmehr ein gemeinsames Papier der kirchlichen und kommunalen Seite erarbeitet. Es beschreibt einvernehmlich Ausgangslage und zentrale rechtliche Grundlagen und Themenstellungen. So sollen die vor Ort jeweils zu führenden Diskussionen dadurch unterstützt werden, dass zumindest ein gemeinsames Verständnis der Ausgangslage und der wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte formuliert ist.

In diesem Sinne ist das beigefügte gemeinsame Informationsschreiben zu sehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

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