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Informationen zum Investitionsprogramm Wald des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat die Kommunalen Spitzenverbände über das auf das “Investitionsprogramm Wald” des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft  (BMEL) informiert.
 

Das BMEL fördert so Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft. Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen. Als erster Schritt startet das neue “Investitionsprogramm Wald” des BMEL. Bis Ende 2021 stehen hierzu rund 50 Millionen Euro bereit.
 

Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent. Der Restbetrag ist über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finanzieren. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet.
 

Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.
 

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier:
 

https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/201103-investitionsprogramm-wald.html 

Die Förderrichtlinie ist zur Kenntnis beigefügt.

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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