Die Hessische Staatskanzlei hat der Geschäftsstelle nachfolgende Informationen zum EU-Beratungszentrum übersandt:
„Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union (EU), dessen Ziel es ist, die wirtschaftlichen und sozialen Differenzen in der EU zu verringern und die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen abzubauen.
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Land Hessen Mittel in Höhe von rund 249 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung.
Das Programm des Landes Hessen für den EFRE in der Förderperiode 2021 bis 2027 wurde mit Beschluss vom 1. Juni 2022 von der Europäischen Kommission offiziell genehmigt – als eines der ersten Programme europaweit. Es legt die Prioritäten der zukünftigen Förderung in Hessen fest: Ein „wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“ und ein „grüneres Europa“. Im Rahmen dessen werden mit insgesamt elf Förderprogrammen vier spezifische Ziele verfolgt:
- Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, Einführung fortschrittlicher Technologien
- Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Der erste Förderaufruf wurde am 8. August 2022 im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Seit dem 16. August 2022 ist die Beantragung von Fördermitteln in folgenden Förderprogrammen möglich:
- Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen
- Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (Förderung innovativer Energievorhaben)
- Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest)
Ab dem 5. Dezember 2022 können Anträge auf eine Förderung aus den folgenden Förderprogrammen gestellt werden:
- Förderung von Wissens- und Technologietransfer
- Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU
Förderaufrufe für die Förderprogramme
- Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums
- Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
- Förderung von effizienten Wärmenetzen
- Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
- Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität
sind im Frühjahr 2023 vorgesehen.
1. Förderaufruf vom 8. August 2022 (Antragstellung seit 16. August 2022)
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen
Gegenstand der Förderung: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Art. 25 VO (EU) Nr. 651/2014)
Begünstigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen)
Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (Förderung innovativer Energievorhaben)
Gegenstand der Förderung: Vorhaben auf dem Gebiet der experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der rationellen Energieerzeugung und –verwendung, der Speicherung von Energie sowie der Netzintegration
Begünstigte: Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS Invest)
Gegenstand der Förderung: Vorhaben in KMU zur Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen (Art. 29 VO (EU) Nr. 651/2014), die zu einer Verringerung von CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs und/oder ein Schließen von Stoffkreisläufen entlang der gesamten Produktionskette beitragen
Begünstigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft (mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen)
2. Förderaufruf vom 28. November 2022 (Antragstellung ab 5. Dezember 2022)
Förderung von Wissens- und Technologietransfer
Gegenstand der Förderung: Vorhaben (auch Verbundvorhaben) des Wissens- und Technologietransfers in Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im ausschließlich nicht wirtschaftlichen Bereich
Begünstigte: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) und Finanzierung mit Sitz oder Niederlassung in Hessen
Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Gegenstand der Förderung: Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur: Anschaffung, Erweiterung und Modernisierung von Forschungsinfrastruktur sowie deren Aufbau und Installation; Ausgaben für die Fachplanung, für Gutachten sowie Rechtsberatung im Hinblick auf die Durchführung von Vergabeverfahren,
Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG): Investive Ausgaben zur Beschaffung von Forschungsgroßgeräten
Begünstigte: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen
Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU
Gegenstand der Förderung: Investitionsvorhaben von Unternehmen, mit denen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden,
- zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
- zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
- zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
Begünstigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Betriebssitz oder ihre Betriebsstätte in einem strukturschwachen Gebiet in Hessen haben
Antragstellung
Die Antragstellung in allen Förderprogrammen erfolgt über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (https://foerderportal.wibank.de).
Weitere Informationen
Informationen zu Fördervoraussetzungen, weitergehende Hinweise, Erläuterungen zum Förderverfahren und Merkblätter können den Informationsseiten der WI-Bank sowie des HMWEVW entnommen werden.
https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/EFRE-Europaeischer-Strukturfonds“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju
