Startseite Information für Waldbesitzer über topographische Aktualisierungsarbeiten des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation

Information für Waldbesitzer über topographische Aktualisierungsarbeiten des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kommunalen Spitzenverbände über anstehende Arbeiten des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformationen informiert.

Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation kommt in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Bodenmanagement seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Laufendhaltung der topographischen Kartenwerke nach. Hierzu werden im Jahr 2022 topographische Aktualisierungsarbeiten in den in der Anlage abgebildeten Gebieten durchgeführt.

Grundlage ist die in § 2 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (HVGG) genannte Aufgabe, die Landschaftsobjekte durch die amtliche Geotopografie zu erfassen und nachzuweisen.

Darunter fallen u.a. auch Waldwege. Vorrangig werden im Zuge der Aktualisierungsmaßnahmen die befestigten Hauptwege abgefahren. Dabei werden die im Datenbestand hinterlegte Wegeklassifizierung und die erforderliche Lagegenauigkeit sowie die auf die Hauptwege einmündenden Wege des untergeordneten Wegenetzes überprüft. Eine Befahrung des untergeordneten Wegenetzes wird weitestgehend vermieden. Für die topographischen Aktualisierungsarbeiten werden bei den Waldeigentümern keine Kosten erhoben.

Aus § 22 HVGG ergibt sich das grundsätzliche Betretungs- und Befahrungsrecht mit unmittelbarer Wirkung auf die Eigentümer. Im Einklang zum Befahrungsrecht steht hier auch § 15 Abs. 7 Hessisches Waldgesetz. Eine vorherige Ankündigung des Betretens zur Vornahme von Amtshandlungen ist nicht erforderlich.

In Fällen, bei denen der Zugang zu Waldflächen aufgrund baulicher Hindernisse verwehrt bleibt, werden sich die Topographen mit dem jeweiligen Eigentümer in Verbindung setzen.

Für etwaige Rückfragen können sich Waldbesitzer an die über die Homepage des HSGB unter der Rubrik

https://www.hsgb.de/baurecht-planungsrecht

einsehbare Übersicht aufgeführten Vertreter der räumlich zuständigen Ämter für Bodenmanagement wenden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

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