Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement hat die Kommunalen Spitzenverbände sowie den Waldbesitzerverband über die auch im Jahr 2023 anstehenden topographischen Aktualisierungsarbeiten in Kenntnis gesetzt und um Weiterleitung der Information an die jeweiligen Verbandsmitglieder gebeten.
Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation kommt in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Bodenmanagement seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Laufendhaltung der topographischen Kartenwerke nach. Hierzu werden auch im Jahr 2023 wieder topographische Aktualisierungsarbeiten durchgeführt, ersichtlich in den in der Anlage abgebildeten Gebieten.
Grundlage ist die in §2 Abs. 1 HVGG genannte Aufgabe, die Landschaftsobjekte durch die amtliche Geotopografie zu erfassen und nachzuweisen. Darunter fallen u.a. auch Waldwege. Vorrangig werden im Zuge dieser Aktualisierungsmaßnahmen die befestigten Hauptwege abgefahren. Dabei werden die im Datenbestand des Landesamts für Bodenmanagement hinterlegte Wegeklassifizierung und die erforderliche Lagegenauigkeit sowie die auf die Hauptwege einmündenden Wege des untergeordneten Wegenetzes überprüft. Eine Befahrung des untergeordneten Wegenetzes wird weitestgehend vermieden. Für die topographischen Aktualisierungsarbeiten werden bei den Waldeigentümern keine Kosten erhoben.
Aus §22 HVGG ergibt sich das grundsätzliche Betretungs- und Befahrrecht mit unmittelbarer Wirkung auf die Eigentümer. Im Einklang zum Befahrungsrecht steht hier auch §15 HWaldG Abs. 7. Im Gesetzeskommentar wird ebenso darauf hingewiesen, dass Grundstücke unter Berufung auf §22 HVGG ohne vorherige Ankündigung betreten werden können, um darauf Amtshandlungen vorzunehmen. Im Hinblick auf eine transparente Arbeitsweise möchte das Landesamt für Bodenmanagement hiermit die betroffenen Privatwald-Eigentümer über das Vorhaben informieren. In Fällen bei denen der Zugang zu Waldflächen aufgrund baulicher Hindernisse verwehrt bleibt, werden sich die Topographen des Landesamts für Bodenmanagement mit dem jeweiligen Eigentümer in Verbindung setzen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
