Die Tatsache, dass insbesondere Positionen der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden in den Kreisversammlungen des HSGB zum Teil nicht mehr besetzt sind sowie die im Zuge der Kommunalwahl auch zahlreich stattgefundenen Bürgermeister/innen-Wahlen nehmen wir zum Anlass, auf unsere Satzungsregelungen hinzuweisen und an die Mitglieder der Kreisversammlungen zu appellieren, die evtl. notwendigen Wahlen vorzunehmen.
Die Satzung des HSGB enthält im § 7 hierzu folgende Regelung:
„§ 7
Gliederungen
(1) Gliederungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sind die Kreisversammlungen.
(2) Die Mitglieder im Gebiet eines Landkreises bilden eine Kreisversammlung. Es ist insbesondere Aufgabe jeder Kreisversammlung, die Belange der Mitglieder auf der Kreisebene wahrzunehmen, die Zusammenarbeit der Mitglieder bei den regionalen Planungen und den allgemeinen Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu fördern sowie das Verständnis der Bevölkerung für kommunale Anliegen zu stärken.
(3) Die Kreisversammlungen wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder für die Dauer von vier Jahren.“
Die aktuelle Liste der Vorsitzenden der Kreisversammlungen sowie deren Stellvertreter ist abrufbar unter https://www.hsgb.de/gremien.
Die Geschäftsstelle des HSGB steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.
